Wahrscheinlichkeit der Erbenermittlung, Info über Sterbefall bei leiblichen Vater ohne jeden Kontakt?
Ich bin das Älteste von vermutlich sieben Kindern, die mein leiblicher Vater in seiner aktiven Phase produziert hat. Ich habe noch einen drei Jahre jüngeren leiblichen Bruder, mit dem ich bei meiner Mutter aufgewachsen bin. Die anderen Kinder meines Vaters kenne ich nicht. Mein Bruder und ich haben bei der Wiederverheiratung meiner Mutter den Namen Ihres neuen Mannes angenommen, welcher fortan auch als unser Geburtsname in sämtlichen Dokumenten benannt wird. Der zweite Mann meiner Mutter hat uns jedoch nicht adoptiert! Seit der Scheidung meiner Mutter von meinem leiblichen Vater habe ich nie wieder Kontakt zu ihm gehabt, nunmehr seit über 40. Jahren nicht. Meine Mutter konnte bis Ende der 80er Jahre auf Grund der Unterhaltsgeschichten und ihrer eigenen Tätigkeit bei Gericht immer noch das Eine oder Andere aus dem Dasein meines Erzeugers berichten..u.a. eben auch, dass er für weitere fünf Kinder die Vaterschaft anerkannt hat. Danach endet jeder Informationsfluss ;). Ich bin inzwischen auch zum zweiten Mal verheiratet und lebe schon ewig nicht mehr in meiner Geburtsstadt. Mein Erzeuger ist jetzt Ende 60 und so abwegig ist der Gedanke seines Versterbens nicht. Wie realistisch ist es bei dieser Konstellation, dass mein Bruder und ich überhaupt ermittelt und informiert werden?! ;)
Mir geht es im wesentlichen darum, dass mein Bruder und ich natürlich wenig Leidenschaften dafür aufbringen, irgendwelche Bestattungskosten oder ähnliches für unseren Erzeuger zu bezahlen. Ein Erbe an sich wird sowieso nicht vorhanden sein. Eine Ausschlagung desselben ist ja zudem nur möglich, wenn man von seinem Glück irgendwas erfährt... :)
2 Antworten
Wenn ich Dir das sagen könnte, wüßte ich auch die Lottozahlen von heute Abend.
Aber um ins Detail zu gehen: Wenn beispielsweise ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge von den Kindern aus zweiter Ehe beantragt werden sollte, wird abgefragt, ob weitere Abkömmlinge vorhanden sind. Wenn diese Frage bejaht wird, stellt das Amtsgericht Ermittlungen an. Wenn die Kinder aus zweiter Ehe das -absichtlich oder aus Unwissenheit- verneinen, informiert Euch von Amts wegen niemand.
Die Lottozahlen nehme ich auch! ;)
Ansonsten muss ich mich wohl überraschen lassen, was bzw ob überhaupt mal was passiert. Vielleicht ist er ja auch längst unter der Erde, man weiß es nicht. Spannend ist die Frage, wie lange man mit Entsprechendem rechnen muss, dennoch allemal....
Da lob ich mir geordnete Familienverhältnisse...da weiß man zumindest, wenn Vati in die ewigen Jagdgründe reitet...
Adageaxx:
Bei überschuldetem Nachlass finden Gläubiger mitunter Mittel und Wege, die Erbberechigten ausfindig zu machen. Die Gläubiger versuchen dann, sich an ihnen schadlos zu halten, es sei denn, diese haben frist- und formgerecht ausgeschlagen.
Derjenige, der den Erschein beantragt, hat u.a. an Eides statt zu erklären, dass ihm weitere Erbbberechtigte nicht bekannt sind.
Adageaxx:
Auch Nachlassgläubiger, die im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Vollstreckungstitels gegen den Erblasser sind, können die Erteilung des Erbscheins beantragen.
Die Vollstreckungsklausel wird dann auf die Erben umgeschrieben, als Voraussetzung um in das Vermögen der Erben vollstrecken zu können.
Was aber nur greift, wenn man das Erbe nicht ausschlägt, denke ich mal. Dieses wiederum setzt voraus, dass man überhaupt ermittelt und über den Erbfall in Kenntnis gesetzt wird....erfolgt dies nicht, passiert gar nichts, nehme ich mal an?! ;)
Also, ich gehe davon aus, dass nichts zu erben da sein wird, ergo wird auch niemand einen Erbschein beantragen/beantragen müssen, oder?