Wahrscheinlichkeit der Erbenermittlung, Info über Sterbefall bei leiblichen Vater ohne jeden Kontakt?

2 Antworten

Wenn ich Dir das sagen könnte, wüßte ich auch die Lottozahlen von heute Abend.

Aber um ins Detail zu gehen: Wenn beispielsweise ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge von den Kindern aus zweiter Ehe beantragt werden sollte, wird abgefragt, ob weitere Abkömmlinge vorhanden sind. Wenn diese Frage bejaht wird, stellt das Amtsgericht Ermittlungen an. Wenn die Kinder aus zweiter Ehe das -absichtlich oder aus Unwissenheit- verneinen, informiert Euch von Amts wegen niemand.


Adageaxx 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 19:17

Die Lottozahlen nehme ich auch! ;)

Ansonsten muss ich mich wohl überraschen lassen, was bzw ob überhaupt mal was passiert. Vielleicht ist er ja auch längst unter der Erde, man weiß es nicht. Spannend ist die Frage, wie lange man mit Entsprechendem rechnen muss, dennoch allemal....

Da lob ich mir geordnete Familienverhältnisse...da weiß man zumindest, wenn Vati in die ewigen Jagdgründe reitet...

Adageaxx:

Bei überschuldetem Nachlass finden Gläubiger mitunter Mittel und Wege, die Erbberechigten ausfindig zu machen. Die Gläubiger versuchen dann, sich an ihnen schadlos zu halten, es sei denn, diese haben frist- und formgerecht ausgeschlagen.

Derjenige, der den Erschein beantragt, hat u.a. an Eides statt zu erklären, dass ihm weitere Erbbberechtigte nicht bekannt sind.


Adageaxx 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 18:06

Also, ich gehe davon aus, dass nichts zu erben da sein wird, ergo wird auch niemand einen Erbschein beantragen/beantragen müssen, oder?

Franzl0503  08.03.2017, 18:33
@Adageaxx

Adageaxx:

Auch Nachlassgläubiger, die im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Vollstreckungstitels gegen den Erblasser sind, können die Erteilung des Erbscheins beantragen.

Die Vollstreckungsklausel wird dann auf die Erben umgeschrieben, als Voraussetzung um in das Vermögen der Erben vollstrecken zu können.

Adageaxx 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 19:09
@Franzl0503

Was aber nur greift, wenn man das Erbe nicht ausschlägt, denke ich mal. Dieses wiederum setzt voraus, dass man überhaupt ermittelt und über den Erbfall in Kenntnis gesetzt wird....erfolgt dies nicht, passiert gar nichts, nehme ich mal an?! ;)