Anrechnung geerbter Lohn auf Witwenrente
Eine Witwe führte erfolgreich die Kündigungsschutzklage ihres verstorbenen Ehemanns vor dem Arbeitsgericht weiter und erhielt nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeträgen als Alleinerbin den erstrittenen Arbeitslohn vom ehemaligen Arbeitgeber. Wird dieser nachträgliche Lohn bei ihrer Witwenrente mit angerechnet?.
3 Antworten
Also .
Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Todestag .Lohn- bzw. Gehaltsansprüche gehen auf die Erben über, der Arbeitgeber hat noch ausstehende Vergütung an die Erben auszuzahlen.
Darunter fallen die noch nicht vergüteten Überstunden und evtl. das Urlaubsentgelt für bereits genommenen Urlaub .
Erbschaft ist kein Erwerbseinkommen , kein Erwerbsersatzeinkommen ,Vermögenseinkommen .
Gruß Z... .
Hallo Zitterbacke, danke für deine Antwort. Ich muss meine Frage noch konkretisieren. Der Ehemann legte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung ein. Aus gesundheitlichen Gründen ging er Jahre später in Rente. Gegenstand der Kündigungsschutzklage war die Zeit von der Kündigung bis zur Rente (Arbeitslohn). Die Kündigungsschutzklage musste die Witwe weiterführen ( s. o. ). Gruß Wirean
Ist der Ehemann noch nach seinem Ableben entlohnt worden? Nur dann stellt sich diese Problemfrage.
War das die nachträgliche Entlohnung für seine Arbeit vor dem Ableben oder für seine Arbeit nach dem Ableben?
Hallo gammoncrack, wenn es nicht so traurig wäre, würde ich jetzt lachen. Wirean
Ich habe das sicherlich nicht böse gemeint. Ich war nur der Meinung, dass das die Antwort von P59 am besten erklärt. Natürlich ist so etwas immer traurig.
Aber wenn Du jetzt einmal, wenn auch nur ein wenig, lachen konntest......
Ich hatte aber auch keinen Bezug zu Dir vermutet.
Also meine Logik sagt mir, dass es sich um Arbeitslohn des verstorbenen Mannes handelt und demnach nicht auf die Witwenrente anzurechnen ist.
Vielmehr denke ich, dass die Witwenrente neu berechnet werden müsste, da nach dem Tode des Mannes weitere Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Ich würde dazu raten, sich an die kostenfreie Hotline der Rentenversicherung zu wenden, um dort genaue Auskünfte zu erhalten.
Tel: 0800 100 480 70
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr.
Dein wichtiger Hinweis mit der Neuberechnung der Rente ist mir auch als erstes durch den Kopf geschossen.
Hallo Privatier59, danke für dein Interesse. Der Ehemann ist nach seinem Ableben entlohnt worden (erfolgreiche Kündigungsschutzklage der Witwe). Wirean