Anrechnung geerbter Lohn auf Witwenrente

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Also .

Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Todestag .Lohn- bzw. Gehaltsansprüche gehen auf die Erben über, der Arbeitgeber hat noch ausstehende Vergütung an die Erben auszuzahlen.

Darunter fallen die noch nicht vergüteten Überstunden und evtl. das Urlaubsentgelt für bereits genommenen Urlaub .

Erbschaft ist kein Erwerbseinkommen , kein Erwerbsersatzeinkommen ,Vermögenseinkommen .

Gruß Z... .


Wirean 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 17:18

Hallo Zitterbacke, danke für deine Antwort. Ich muss meine Frage noch konkretisieren. Der Ehemann legte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung ein. Aus gesundheitlichen Gründen ging er Jahre später in Rente. Gegenstand der Kündigungsschutzklage war die Zeit von der Kündigung bis zur Rente (Arbeitslohn). Die Kündigungsschutzklage musste die Witwe weiterführen ( s. o. ). Gruß Wirean

Ist der Ehemann noch nach seinem Ableben entlohnt worden? Nur dann stellt sich diese Problemfrage.


Wirean 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 15:46

Hallo Privatier59, danke für dein Interesse. Der Ehemann ist nach seinem Ableben entlohnt worden (erfolgreiche Kündigungsschutzklage der Witwe). Wirean

gammoncrack  11.12.2014, 15:50
@Wirean

War das die nachträgliche Entlohnung für seine Arbeit vor dem Ableben oder für seine Arbeit nach dem Ableben?

Wirean 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 15:58
@gammoncrack

Hallo gammoncrack, wenn es nicht so traurig wäre, würde ich jetzt lachen. Wirean

gammoncrack  11.12.2014, 16:10
@Wirean

Ich habe das sicherlich nicht böse gemeint. Ich war nur der Meinung, dass das die Antwort von P59 am besten erklärt. Natürlich ist so etwas immer traurig.

Aber wenn Du jetzt einmal, wenn auch nur ein wenig, lachen konntest......

Ich hatte aber auch keinen Bezug zu Dir vermutet.

Also meine Logik sagt mir, dass es sich um Arbeitslohn des verstorbenen Mannes handelt und demnach nicht auf die Witwenrente anzurechnen ist.

Vielmehr denke ich, dass die Witwenrente neu berechnet werden müsste, da nach dem Tode des Mannes weitere Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

Ich würde dazu raten, sich an die kostenfreie Hotline der Rentenversicherung zu wenden, um dort genaue Auskünfte zu erhalten.

Tel: 0800 100 480 70

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr.


Juergen010  11.12.2014, 19:49

Dein wichtiger Hinweis mit der Neuberechnung der Rente ist mir auch als erstes durch den Kopf geschossen.