PKW Verkauf um Schenkungssteuern zu vermeiden?

2 Antworten

Es wäre interessant zu wissen, wieviel Dein Opa insgesamt zu vererben hat und wieviel das Auto Wert ist.

Sonst ist das Ganze nämlich "Trockentraining."

Ausserdem, wenn es Dein Opa ist und das Problem der Onkel zu sein scheint, müsste es noch einen Sohn, oder eine Tochter geben, die Dich mit dem Opa verbindet. Auch die ist erbberechtigt.

Zu Deinen Fragen:

  1. Es ist eine "gemischte Schenkung." Wenn der Wagen 12.500,- wert ist und Du ihn für 2.500,- kaufst, ist es zu 2.500,- Euro ein Kauf und zu 10.000,- Euro eine Schenkung.
  2. Kann sein, kann nicht. Es fehlen die Zahlenangaben, um das zu prüfen.
  3. Nein, wenn DEin Op eine Vermögenspflegschaft bekommt (so heißt das jetztz), gilt die ab dem Gerichtsbeschluss.

Wichtig ist eines, der Pflichtteilergänzungsanspruch von den Kindern des Opas als gesetzlichen Erben, greift nur, wenn durch die Schenkung an Dich, deren Erbteil unter die Höhe des Pflichtteils sinken würde.

Bespiel:

Der Opa schenkt Dir das Auto mit Wert 12.500,- (diesen dämlichen, gefakten Kaufvertrag vergesst mal). Sein Gesamtvermögen (Auto Bargeld usw.) ist 32.500,- Euro.

nach Abzug des Autos, was Du geschenkt bekamst, bleiben noch 20.000,-. Jeder gesetzliche Erbe bekommt somit 10.000,-.

Das gesetzliche Erbe wäre 32.500,- / 2 = 16.250,- Euro. Pflichtteil 1/2 davon = 8.125,- Euro.

Beide habe je 10.000,- bekommen, damit kein Pflichtteilergänzungsanspruch. Du musst nicht zahlen.

Ausserdem würde der Pflichtteilergänzunganspruch jedes Jahr um 1/10 abschmelzen.

Komischer Vertrag, du hast 2500 € zu zahlen, zahlst du aber in Wirklichkeit nicht.

Wenn dein Großvater zeitnah sterben würde und dein Onkel würde das wissen, würdest du den Erben diesen Betrag schulden.