PKW Verkauf um Schenkungssteuern zu vermeiden?
Hallo,
mein Großvater möchte mir sein Auto schenken. Damit ist mein Onkel nicht so ganz glücklich, weil er es als Teil der Erbmasse sieht und sich damit daran beteiligt fühlt (mein Großvater lebt noch, ist zwar im Krankenhaus aber eigentlich sieht es ganz gut für ihn aus). Mit meinem Großvater ist geplant, einen Kaufvertrag aufzusetzen und als Kaufwert 2500€ anzugeben (sehr deutlich unter eigentlichem Wert, er möchte das aber so machen). Es würde allerdings kein Geld zwischen uns fließen (ich hab nichtmal 2500€ auf dem Konto, würde eh schwierig werden), wäre faktisch also eine Schenkung, nur auf dem Papier nicht. Soweit ich weiß, hätte mein Onkel im Falle einer Schenkung auch mehr Chancen darauf, den PKW wieder zurück zu fordern, bei einem Verkauf nicht. Was vielleicht auch ein Faktor ist, ist dass mein Onkel ein Verfahren eingeleitet hat um meinen Großvater zu entmündigen, ich weiß nicht, inwiefern man einen Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklären kann falls das durchgeht (was ich nicht denke, mein Großvater ist nicht dement). Noch besteht kein Streit in der Familie, und von meiner Seite aus sind auch alle möglichen Kompromisse möglich, ich würde mich nur gerne mal von dritter Seite aus informieren :)
Meine eigentlichen Fragen sind:
- bekomme ich Probleme, wenn auf dem Kaufvertrag ein deutlich niedrigerer Betrag angegeben ist, als der PKW wert ist? Ist es trotzdem rechtlich eine Schenkung?
- kann mein Onkel den PKW oder den Verkaufserlös zurückfordern, falls mein Großvater bald verstirbt?
- ist es möglich im Falle einer Entmündigung zuvor abgeschlossene Verträge rückwirkend zurückzuziehen?
2 Antworten
Es wäre interessant zu wissen, wieviel Dein Opa insgesamt zu vererben hat und wieviel das Auto Wert ist.
Sonst ist das Ganze nämlich "Trockentraining."
Ausserdem, wenn es Dein Opa ist und das Problem der Onkel zu sein scheint, müsste es noch einen Sohn, oder eine Tochter geben, die Dich mit dem Opa verbindet. Auch die ist erbberechtigt.
Zu Deinen Fragen:
- Es ist eine "gemischte Schenkung." Wenn der Wagen 12.500,- wert ist und Du ihn für 2.500,- kaufst, ist es zu 2.500,- Euro ein Kauf und zu 10.000,- Euro eine Schenkung.
- Kann sein, kann nicht. Es fehlen die Zahlenangaben, um das zu prüfen.
- Nein, wenn DEin Op eine Vermögenspflegschaft bekommt (so heißt das jetztz), gilt die ab dem Gerichtsbeschluss.
Wichtig ist eines, der Pflichtteilergänzungsanspruch von den Kindern des Opas als gesetzlichen Erben, greift nur, wenn durch die Schenkung an Dich, deren Erbteil unter die Höhe des Pflichtteils sinken würde.
Bespiel:
Der Opa schenkt Dir das Auto mit Wert 12.500,- (diesen dämlichen, gefakten Kaufvertrag vergesst mal). Sein Gesamtvermögen (Auto Bargeld usw.) ist 32.500,- Euro.
nach Abzug des Autos, was Du geschenkt bekamst, bleiben noch 20.000,-. Jeder gesetzliche Erbe bekommt somit 10.000,-.
Das gesetzliche Erbe wäre 32.500,- / 2 = 16.250,- Euro. Pflichtteil 1/2 davon = 8.125,- Euro.
Beide habe je 10.000,- bekommen, damit kein Pflichtteilergänzungsanspruch. Du musst nicht zahlen.
Ausserdem würde der Pflichtteilergänzunganspruch jedes Jahr um 1/10 abschmelzen.
Komischer Vertrag, du hast 2500 € zu zahlen, zahlst du aber in Wirklichkeit nicht.
Wenn dein Großvater zeitnah sterben würde und dein Onkel würde das wissen, würdest du den Erben diesen Betrag schulden.