Wenn Aktien vor 2009 gekauft wurden und jetzt vererbt werden, hat man als Erbe auch Steuervorteil

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Ja, der Status des Altbestands wird durch Übergang per Erbe nicht beeinträchtigt.

Was die Einkommenssteuerpflicht betrifft ja, hier hat der Vorteil weiterhin Bestand. Im Erbfall könnte aber trotzdem Erbschaftssteuer anfallen, nicht vergessen!