Wenn Aktien vor 2009 gekauft wurden und jetzt vererbt werden, hat man als Erbe auch Steuervorteil
Kann Erblasser den Steuervorteil an seine Erben weitergeben, wenn er Aktien noch vor 2009 gekauft hat?
2 Antworten
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Steuern
Ja, der Status des Altbestands wird durch Übergang per Erbe nicht beeinträchtigt.
Was die Einkommenssteuerpflicht betrifft ja, hier hat der Vorteil weiterhin Bestand. Im Erbfall könnte aber trotzdem Erbschaftssteuer anfallen, nicht vergessen!