Grunderwerbssteuer fällig bei Sohn eines Mitglieds der Erbengemeinschaft
Hallo @ all,
ich selbst bin mit meinen fünf Geschwistern in einer Erbengemeinschaft. Da mein Vater gestorben ist und Haus und Grundstück vorhanden ist, möchte meine Tochter das Haus gerne übernehmen bzw. kaufen. Da meine Tochter in erster Linie mit ihrem Großvater verwandt ist, dürfte doch eigentlich dann keine Grunderwerbssteuer anfallen, oder sehe ich das falsch? Oder ist es so, dass er nur auf meinen Anteil des Hauses keine Grunderwerbssteuer zahlen muss?
Gibt es eine Möglichkeit, in diesem Fall, die Grunderwerbssteuer zu umgehen? Vielen Dank.
Gruß Wuschelkopf
1 Antwort
Ich bin etwas verwirrt.
Was will Deine Tochter übernehmen? Ein Grundstück aus Eurer Erbengemeinschaft?
Oder ein Grundstück von eurem verstorbenen Vater, was Du allein bekommen hast?
Oder soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden?
Wenn Deine Tochter von den übrigen Beteiligten an der Ebengemeinschaft etwas kaufen soll, wäre das schlecht, das würde Steuer kosten.
Vorschlag, Du übernimmst von den Miterben (Erwerb zur Auseinandersetzung unter Miterben ist befreit.
Dann überträgst Du auf Deine Tochter.
Über die Art der Übertragung wäre zu reden, wenn alle Fakten auf dm Tisch liegen.
Wir haben ausser dem genannten Haus keine Angaben, das reizt mich zur Vorsicht.
Ich denke an § 3 Nr. 3 Von der Besteuerung sind ausgenommen:
der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
Wir haben ausser dem genannten Haus keine Angaben, das reizt mich zur Vorsicht.
Richtig, es könne ja auch noch anderweitiges Vermögen in fünffacher Höhe vorhanden gewesen sein, so dass jeder quasi den (Gegen-)Wert des ganzen Hauses geerbt hat. Da könnte man locker tauschen und der Vater könnte dann das Haus an die Tocher veräußern oder verschenken oder etwas dazwischen.
Das Zitat des § 3 Nr. 3 war jetzt nicht nötig.
Problematisch wird es nur, wenn NUR das Haus vorhanden ist - die Brüder und Schwestern werden ja nicht auf ihren Anteil verzichten wollen.
Also, sorry, das Haus steht natürlich auf einem Grundstück, was praktisch dann sowie so mit dem Haus vererbt wird. Die Erbengemeinschaft erhält dies komplett als Nachlass. Meine Tochter möchte das Haus/Grundstück "erwerben".
Dies nur zur Vereinfachung meiner Frage.
Gruß
Es ist auch noch etwas an Barvermögen da, im unteren 5-stelligen Bereich, das habe ich nicht bedacht ... aber meine Tochter will nur das Haus, somit bleibt es auch in der Familie. Wenn ich das richtig verstanden habe, bleibt eigentlich nur die Schenkung von den anderen Geschwistern.
Oder aber meine Geschwister "verzichten" (das müsste ich dann intern regeln und jedem einen Anteil zahlen), was wohl aber nur wieder über eine Erbenauseinandersetzung ginge??? Das Haus hat einen ca. Wert von 180.000 €. Und dann muss ja noch ca. 70.000 € zur Sanierung "hinein gesteckt werden".
Mach es doch ganz einfach, Du kaufst von DEinen Geschwistern die 5/6 für 150.000,-.
Das ist völlig steuerfrei.
Dann könnt ihr Euch (Du und Deine Tochter) Euch entscheiden wie ihr weiter macht, abenfalls völlig steuerfrei.
Das einzige ist eben, dass ihr einmal mehr Notarkosten habt, aber die Grunderwerbsteuer (5* 30.000 = 150.000,- * 6 % GrdESt = 9.000,-) ist garantiert teurer.
Eine Schenkung der fünf anderen an den Fragesteller?