Eine Witwe führte erfolgreich die Kündigungsschutzklage ihres verstorbenen Ehemanns vor dem Arbeitsgericht weiter und erhielt nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeträgen als Alleinerbin den erstrittenen Arbeitslohn vom ehemaligen Arbeitgeber. Wird dieser nachträgliche Lohn bei ihrer Witwenrente mit angerechnet?.