Der Opa gibt zu Lebzeiten seinen Fahrzeugbrief an die Enkelin, hat ihr Stiefonkel, der im Testament steht, ein Anrecht auf dieses Auto?
2 Antworten
Weitgehend unbekannt ist, ist, daß der Kfz-Brief kein Eigentumsdokument ist. Er hat nur öffentlichrechtliche Bedeutung, dh, er zeigt an, wer als Fahrzeughalter gilt. Fahrzeughalter und Eigentümer sind oftmals zwei verschiedene Personen. Man denke nur an die unzähligen kreditfinanzierten Fahrzeuge. Da ist die Bank Eigentümer (Sicherungseigentum), ihr Kreditnehmer aber der Kfz-Halter.
Was bedeutet das jetzt für die Enkelin: Der Besitz des Farhrzeugbriefs ist für die Eigentumsfrage ohne jegliche Bedeutung. Wenn die Enkelin meint, das Fahrzeug geschenkt bekommen zu haben, muß sie schon eine Schenkungshandlung schlüssig darlegen. Wenn sie nur im Besitz des Fahrzeugbriefs ist, das Fahrzeug selber aber weiter vom Opa genutzt wurde, ist die Schenkung auf keinen Fall vollzogen und dann braucht sich die Enkelin keinerlei Hoffnung zu machen. Das bloße Schenkungsversprechen nämlich bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dieser Formmangel wird erst mit Vollzug der Schenkung geheilt.
Durchaus nicht, ich habe extra nachgesehen, um den Wortlaut zitieren zu können.
Stimmt! Tatsächlich auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Schon witzig. Werde sofort die Zahlung der Kfz-Steuer einstellen. Auto gehört mir ja nicht. Sollen sich an den wenden, dem es gehört.
Was hat der Opa denn bei Übergabe des Kfz-Briefes gesagt?
Hat er gesagt: "Hier, ich fahre nicht mehr, deshalb schenke ich Dir meinen Wagen,"
oder hat er gesagt: "für den Fall das Du den Brief brauchst, solange Du das Auto fährst."
Es ist ein verbreiterter Irrtum, dass der, der den Brief hat, auch der Eigentümer ist. Es ist ein Indiz, müsste aber durch Kaufvertrag, Schenkung, usw. ergänzt sein.
Gibt es Zeugen für die Schenkung? Hat sie den Wagen umgemeldet? Hat sie Steuern und Versicherung gezahlt?
Und das, obwohl es auch noch explizit drauf steht, Zitat:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen.