Ich und mein Mann würden unserem Sohn gerne das Haus jetzt schon schenken und nicht vererben. Wir haben auch bereits mit diesem darüber gesprochen, er wäre damit einverstanden und auch wäre er mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit für mich und meinen Mann einverstanden.

Wir haben uns bereits ein wenig erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass der Sozialträger einenach Teil der Schenkung zurückfordern kann, wenn ein Teil der Pflegekosten nicht aufgebracht werden können. Die Rückforderung kann man wohl mindern, wenn man die Schenkung an Bedingungen knüpft z.B. Pflege zu Hause, kleine Rentenzahlun,oder eingetragen wird das z.B. Der Sohn Umbaumaßnahmen getätigt hat/ bezahlt hat.

Welche Bedingungen können noch in den Schenkungsvertrag?

Hat vielleicht jemand bereits Erfahrung?