Hallo, ich möchte den Wert eines Grundstücks ermitteln, was 1994 als vorgezogenes Erbe verschenkt wurde, wie genau lautet die Formel für den Kaufkraftschwund ?
3 Antworten
Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wird kein Kaufkraftschwund berücksichtigt.
Wer 1994 eine Schenkung im Wert von 100.000,- bekommen hat und die bei einem Erbe im Jahr 2015 berücksichtigt werden soll, wird das mit 100.000,- angerechnet.
Dem "Inflationsverlust" steht ja auch der Effekt gegenüber, dass dies Vermögen viel früher zur Verfügung stand.
Davon abgesehen, Daten für den Verlust der Kaufkraft findest Du bei "Destatis."
Schroem:
Vermutlich geht es um die Druchführung einer Ausgleichung gem. § 2055 BGB.
Der Wert der Zuwendung bestimmt sich nach der Zeit, zu der die Zuwendung erfolgt ist. Wie dieser Wert zu ermittlen ist, ist durch gesetzliche Vorschriften nicht geregelt, so dass grundsätzlich eine freie Schätzung in Betracht kommt.
Die Baulandpreise entwickeln sich regional unterschiedlich, weshalb es keine Formel gibt.
Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, kann dir die Richtwertauskunftsstelle der zuständigen Kommune den Bodenrichtwert aus 1994 nennen.
Bei einem bebauten Grundstück können zur Ermittlung des Bauwerts die Baukosten und der Bauindex des stat. Bundesamts als erste Orientierungshilfe dienen.
Zu schwierig? Dann hilft dir ein ortskundiger Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Mieten.
wfwbinder: Danke für den Hinweis.
Um die Notarkosten möglichst gering zu halten, wird der Wert oftmals niedriger als der Verkehrswert angesetzt, so meine Erfahrungen. Von der Möglichkeit des Notars, im Zweifel eigene Ermittlungen zur Überprüfung des Wertes anzustellen, wird äußerst selten Gebrauch gemacht.
Vielleicht steht sogar im Schenkungsvertrag der Betrag, der der Ausgleichung zu Grunde zu legen ist.
nimm doch den Diskontsatz der Bundesbank. Dann hast Du einen amtlichen Zinssatz.
Ist bei einem Grundstück doch einfach, weil die Übertragung notariell beurkundet werden musste. Dort wurde der Wert angegeben.