Was passiert mit Erbe (halbes Haus) wenn Insolvenz am laufen und Mutter die andere Hälfte erbt?
In unserer Verwandschaft haben wir folgende Diskussion grad: Mein Cousin mußte leider Insolvenz anmelden. Er ist Einzelkind, ledig. Sein Vater liegt im Sterben. Er besitzt ein Haus, daß nach der gesetzl. Erbfolge dann ja seiner Frau -dann Witwe, und dem Sohn je zur Hälfte gehören wird. Da der Sohn ja das Insolvenzverfahren am laufen hat, wie geht er am besten vor? Das Erbe erstmal ausschlagen,dann fällts wohl auf die Mutter zurück und hoffen, daß diese so lang lebt,bis seine Insolvenz durch ist. Wenn er annimmt, müsste er sonst wohl seinen Teil verkaufen um die Schulden zu zahlen, was für die Mutter doch sehr schlecht wäre. Da ist guter Rat teuer, was würdet ihr empfehlen?
3 Antworten
Zu Insolvenzverfahren und Pflichtteilanspruch hat der Bundesgerichtshof diesbezüglich eine eindeutige Meinung und überlässt es dem Schuldner, ob er seinen gesetzlichen Pflichtteil geltend macht oder nicht.
Ebenso wie die Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft handelt es sich hierbei um ein höchstpersönliches Recht des Berechtigten. Ein Erbe kann demnach nicht zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gezwungen werden, nur weil er sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet.
Trotz Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs steht einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nichts mehr im Wege.
Die ERbausschlagung ist zulässig.
Damit geht dann alles an die Mutter.
Wenn die hoffentlich ein langes Leben hat, ist es doch alles in Ordnung.
Möglicherweise können seine Eltern ja noch ein Berliner Testament erstellen, welches den den Sohn erst einmal beim Tod des Vaters leer ausgehen läßt. Die andere Möglichkeit ist die Erbausschlagung.