Was passiert mit Erbe (halbes Haus) wenn Insolvenz am laufen und Mutter die andere Hälfte erbt?

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Zu Insolvenzverfahren und Pflichtteilanspruch hat der Bundesgerichtshof diesbezüglich eine eindeutige Meinung und überlässt es dem Schuldner, ob er seinen gesetzlichen Pflichtteil geltend macht oder nicht.

Ebenso wie die Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft handelt es sich hierbei um ein höchstpersönliches Recht des Berechtigten. Ein Erbe kann demnach nicht zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gezwungen werden, nur weil er sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet.

Trotz Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs steht einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nichts mehr im Wege.

Die ERbausschlagung ist zulässig.

Damit geht dann alles an die Mutter.

Wenn die hoffentlich ein langes Leben hat, ist es doch alles in Ordnung.

Möglicherweise können seine Eltern ja noch ein Berliner Testament erstellen, welches den den Sohn erst einmal beim Tod des Vaters leer ausgehen läßt. Die andere Möglichkeit ist die Erbausschlagung.