Hausschenkung an Bedingungen knüpfen?
Ich und mein Mann würden unserem Sohn gerne das Haus jetzt schon schenken und nicht vererben. Wir haben auch bereits mit diesem darüber gesprochen, er wäre damit einverstanden und auch wäre er mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit für mich und meinen Mann einverstanden.
Wir haben uns bereits ein wenig erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass der Sozialträger einenach Teil der Schenkung zurückfordern kann, wenn ein Teil der Pflegekosten nicht aufgebracht werden können. Die Rückforderung kann man wohl mindern, wenn man die Schenkung an Bedingungen knüpft z.B. Pflege zu Hause, kleine Rentenzahlun,oder eingetragen wird das z.B. Der Sohn Umbaumaßnahmen getätigt hat/ bezahlt hat.
Welche Bedingungen können noch in den Schenkungsvertrag?
Hat vielleicht jemand bereits Erfahrung?
3 Antworten
Die Schenkung einer Immobilie muß zwingend durch notariellen Vertrag erfolgen. Insofern braucht man sich an sich nicht das Hirn zu zermartern. Das macht der Notar. Dafür wird er schließlich bezahlt.
Zu den üblichen Klauseln gehört auch noch, das schon im Gesetz vorhandene Widerrufsrecht für den Fall des groben Undanks zu konkretisieren. Außerdem sollte vereinbart und durch Vormerkung abgesichert werden, daß der Beschenkte das Haus nicht ohne Zustimmung der Schenker veräußern oder belasten darf. Im Falle der Zwangsvollstreckung in das Haus sollte das Eigentum automatisch an die Schenker zurück fallen. Zudem sollte der Fall des Vorversterbens des Beschenkten geregelt werden.
Die Rückforderung der Schenkung ist im übrigen nur innerhalb von 10 Jahren nach Vollzug derselben möglich. Daran sind auch die Sozialbehörden gebunden.
"Eins mit Sternchen", da ist aber auch alles drin, was passieren könnte und was wichtig ist.
Vielen Dank.
Ich muss leider noch eine Frage stellen. Kann der Sozialträger stattdessen etwas anderes von meinem Sohn verlangen?
Unterhalt! Diesen Anspruch kann der Träger der Sozialleistungen aus übergeleitetem Recht geltend machen. Ob mit Erfolg hängt von den Einkommensverhältnissen des Sohns ab.
Er möchte uns jetzt bei Schenkung schon eine kleine Rente monatlich zahlen. Das hemmt sicher den Anspruch?!
In gewisser Weise ja: Es verschafft eine finanzielle Grundlage und mindert die Bedürftigkeit.
Im übrigen wäre das dann ja auch keine reine Schenkung mehr, sondern -je nach Höhe der Rente- eine gemischte Schenkung oder ein Verkauf.
Laßt Euch unbedingt vor Abschluß einer solchen Vereinbarung durch einen Steuerberater dahingehend beraten, wie man das am günstigsten organisiert. Der Notar wird diese Steuerberatung nämlich nicht machen.
Es können bei einer solchen Vereinbarung viele Fehler gemacht werden die später nicht mehr zu korrigieren sind.
Vielen Dank Für die Antwort. Die Rückforderung ist auch nach der Frist noch möglich, da der Sozialträger wohl dann sagt, hier ist Geld entgangen. Das möchte ich gerne vermeiden. Deswegen kann man das wohl durch Bedingungen mindern.
Rückübertragung können die Behörden doch nur 7 Jahre lang erwirkten, wenn z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder anderes Beantragt werden muss.
Ich hatte das im Bekanntenkreis. Der Ehemann hatte Unfall nach 10 Jahren und war dann auf Rollstuhl angewiesen und Pflegefall. Die Frau ist ein Jahr später gestorben. Schenkung des Hauses vor 10 Jahren hatte Bestand.
Wohnrecht muss persönlch wargenommen werden. Niesbrauch einer Wohnung ist besser. Dann kann vermietet werden, falls später die Pflegekosten nicht aufgebracht werden können. Das ist auch besser für den Fall, das irgendwie Grundsicherung für die Pflegekosten herangezogen werden muss. Man kann dann in die Situation kommen, das zwar alle Kosten bezahlt werden irgendwie, aber kein Taschengeld übrig bleibt. Mit einer Vermietung der Wohnung bleibt man dann Herr über sein Einkommen und landet nicht bei Behörden als Bittsteller.
Beleihe das Haus und verjuble das Geld. Dann kann es dein Kind später von der Bank kaufen :-). Deine Schenkung ist auch nicht zwingend steuerfrei.Oder verkaufe das "marode Haus" billig an deinen Sohn zum Marktpreis, abzüglich gut dokumenierter Schäden.Und ein Notar beurkundet nur was ihr wollt, der macht keine Rechtsberatung. Die Schenkung kann vom Sozialamt angegangen werden, wenn Ihr Pflegefälle werdet. Und da nützt auch kein "Trick".Geh davon aus das wir in 20-30 Jahre viele alte Menschen haben die den Staat viel Geld kosten werden. Da werden die Behörden ganz genau nachschauen wohin deren Vermögen geflossen ist.
Verschenkt man statt dessen immer wieder mal ein paar tausender in kleinen unmarkierten Scheinen - wer merkt das. Es sei denn man ist so doof das zu überweisen - oder direkt wieder auf ein Konto einzuzahlen. Gold ist eine schöne Anlage
Wieso das Geld Verjubeln? Das hilft mir nicht weiter. Zudem kann mein Kind dann trotzdem in Anspruch genommenen werden...
Privattier59 ist eine Rückforderung des Sozialträgers nach mehr als 10 Jahren wirklich nicht mehr möglich?
Kann man das wo nachlesen?