Hausschenkung an Bedingungen knüpfen?
Ich und mein Mann würden unserem Sohn gerne das Haus jetzt schon schenken und nicht vererben. Wir haben auch bereits mit diesem darüber gesprochen, er wäre damit einverstanden und auch wäre er mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit für mich und meinen Mann einverstanden.
Wir haben uns bereits ein wenig erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass der Sozialträger einenach Teil der Schenkung zurückfordern kann, wenn ein Teil der Pflegekosten nicht aufgebracht werden können. Die Rückforderung kann man wohl mindern, wenn man die Schenkung an Bedingungen knüpft z.B. Pflege zu Hause, kleine Rentenzahlun,oder eingetragen wird das z.B. Der Sohn Umbaumaßnahmen getätigt hat/ bezahlt hat.
Welche Bedingungen können noch in den Schenkungsvertrag?
Hat vielleicht jemand bereits Erfahrung?
3 Antworten
Die Schenkung einer Immobilie muß zwingend durch notariellen Vertrag erfolgen. Insofern braucht man sich an sich nicht das Hirn zu zermartern. Das macht der Notar. Dafür wird er schließlich bezahlt.
Zu den üblichen Klauseln gehört auch noch, das schon im Gesetz vorhandene Widerrufsrecht für den Fall des groben Undanks zu konkretisieren. Außerdem sollte vereinbart und durch Vormerkung abgesichert werden, daß der Beschenkte das Haus nicht ohne Zustimmung der Schenker veräußern oder belasten darf. Im Falle der Zwangsvollstreckung in das Haus sollte das Eigentum automatisch an die Schenker zurück fallen. Zudem sollte der Fall des Vorversterbens des Beschenkten geregelt werden.
Die Rückforderung der Schenkung ist im übrigen nur innerhalb von 10 Jahren nach Vollzug derselben möglich. Daran sind auch die Sozialbehörden gebunden.
Rückübertragung können die Behörden doch nur 7 Jahre lang erwirkten, wenn z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder anderes Beantragt werden muss.
Ich hatte das im Bekanntenkreis. Der Ehemann hatte Unfall nach 10 Jahren und war dann auf Rollstuhl angewiesen und Pflegefall. Die Frau ist ein Jahr später gestorben. Schenkung des Hauses vor 10 Jahren hatte Bestand.
Wohnrecht muss persönlch wargenommen werden. Niesbrauch einer Wohnung ist besser. Dann kann vermietet werden, falls später die Pflegekosten nicht aufgebracht werden können. Das ist auch besser für den Fall, das irgendwie Grundsicherung für die Pflegekosten herangezogen werden muss. Man kann dann in die Situation kommen, das zwar alle Kosten bezahlt werden irgendwie, aber kein Taschengeld übrig bleibt. Mit einer Vermietung der Wohnung bleibt man dann Herr über sein Einkommen und landet nicht bei Behörden als Bittsteller.
Beleihe das Haus und verjuble das Geld. Dann kann es dein Kind später von der Bank kaufen :-). Deine Schenkung ist auch nicht zwingend steuerfrei.Oder verkaufe das "marode Haus" billig an deinen Sohn zum Marktpreis, abzüglich gut dokumenierter Schäden.Und ein Notar beurkundet nur was ihr wollt, der macht keine Rechtsberatung. Die Schenkung kann vom Sozialamt angegangen werden, wenn Ihr Pflegefälle werdet. Und da nützt auch kein "Trick".Geh davon aus das wir in 20-30 Jahre viele alte Menschen haben die den Staat viel Geld kosten werden. Da werden die Behörden ganz genau nachschauen wohin deren Vermögen geflossen ist.
Verschenkt man statt dessen immer wieder mal ein paar tausender in kleinen unmarkierten Scheinen - wer merkt das. Es sei denn man ist so doof das zu überweisen - oder direkt wieder auf ein Konto einzuzahlen. Gold ist eine schöne Anlage