Braucht man Erbschein, um Grundbuch anpassen zu lassen?
Braucht man einen Erbschein, wenn man aufgrund gesetzlicher Erbfolge Miteigentümer an einer Immobilie wird, damit ds im Grundbuch vollzogen wird?
2 Antworten
Alternative dazu ist das notarielle Testament. Ohne Erbschein oder notarielles Testament aber fehlt der Nachweis. Du mußt Dir verdeutlichen, das das Grundbuchamt nicht für die Erbenermittlung zuständig ist. Das wäre dann Aufgabe des Nachlaßgerichts.
doubleju:
Bei Vorliegen einer in öffentlicher Urkunde errichteten Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts kann das Grundbuchamt nur einen Erbschein verlangen, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründeten (konkrete) Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können. Die Art der Bedenken hat das Grundbuchamt in einer Zwischenverfügung genau anzugeben.
Einen Erbschein hat das Grundbuchamt aber auch dann zu verlangen, wenn es die Erbfolge oder das Vorliegen von Beschränkungen des Erben (Vor-und Nacherbfolge einschließlich Ersatznacherbfolge, Testamentsvollstreckung) anders beurteilt als der Antragsteller