Wie verteilt man Anteile unter Mitgründern?

Hallo zusammen, ich stehe vor einem Großen Schritt und einer Entscheidun! Und zwar bin ich jetzt seit knapp einem Jahr an meinem Projekt und Plane Alsbald eine Selbstständigkeit. Das Ziel meiner Selbstständigkeit ist es, eine Lifestyle Marke Großzuziehen und habe bereits schon alles entworfen lassen was ich für mein Business benötige dh. die Produkte sind soweit entwickelt, dass diese nur noch auf dem Markt platziert werden müssen, der Online Shop steht, Partnerschaften für das B2B habe ich bereits, Rezepturen für all meine Produkte uvm.

Gerade für dieses Konzept bietet sich ein Franchise Konzept an, denn alle Arbeitsprozesse können von neuen Mitarbeitern mit geringem Lernaufwand in kürzester Zeit erlernt werden. Zudem sollten auch künftige Investoren oder Filialleiter Teil des Unternehmens sein.

Da ich eine höhere Investitionssume für das Unternehmen benötige, möchte ich gerne das Risiko streuen und mir einen Partner dazu holen- und da ein guter Freund von mir Großes Interesse hat, möchte er gern mit einsteigen.

Ich bringe einen Eigenkapital in höhe von 15K mit und habe bereits 8.000 Euro für die Produktentwicklung und co. Investiert. Mein Zukünftiger Partner dagegen bringt keinen Eigenkapital mit.

Wie bestimmen wir nun die Gesellschaftsanteile und kann ich Ihn einstellen und einen ganz normalen Gehalt zahlen?

Vielen Dank im voraus

GmbH, Rechtsanwalt, Steuern, Unternehmensgründung
Bin verwirrt: Durch viele kleine Jobs über dem Freibetrag, was nun?

Liebe Community,

ich sitze gerade an Elster und bin nun einfach nur noch verwirrt. Ich habe sehr viele Fragen und werde auch noch einen weiteren Thread zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten eröffnen. Nun aber erstmal zu meinem ersten Anliegen:

Ich habe letztes Jahr einen Werkstudentenjob gemacht, der mit laut Nr. 4 auf dem Lohnsteuerbescheid 0,00 € einbehaltene Lohnsteuer berechnet wurde. Meine Frage hier: muss ich davor jetzt Angst haben und die Lohnsteuer irgendwie zurückzahlen oder sowas?

Ich habe dann nach meinem Studienabschluss ein freiwilliges bezahltes Praktikum gemacht und bin damit brutto über 9,000 € gekommen. Als ich mein Masterstudium dann aufgenommen habe, hatte ich zusätzlich noch 3 weitere Jobs gemacht, bei denen ich aber zusammengerechnet nie mehr als 450€ pro Monat verdient habe.

Und dann war ich noch freiberuflich als Autorin tätig, aber das auch unter einem Verdienst von insgesamt 400€ im kompletten Jahr.

Ich weiss, das klingt sehr chaotisch und da ich durch diese ganzen Jobs anscheinend über den Freibetrag gelandet bin (es sind insgesamt um die 10000 € Brutto Jahresverdienst) habe ich jetzt Angst, dass was böses auf mich zukommt, uff.

Kann mich hier vielleicht jemand beruhigen und mich mal aufklären? Das wäre super nett. Danke!

PS: Ich habe noch eine Frage zur Anmeldung von freiberuflichen Tätigkeiten, dazu eröffne ich einen gesonderten Fragen-Thread.

Vielen Dank an diese wunderbare Plattform, das ist wirklich eine tolle Sache!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern
Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern
Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern
Darf ich Aktien verkaufen und gleich wieder kaufen?

Hallo an alle Finanzexperten,

Aktuelles Datum: Ende Mai 2020

Ende Februar diesen Jahres kam es ja aufgrund von Corona zu einigen Turbulenzen am Aktienmarkt. Daraufhin habe ich alle meine Aktienpositionen, die im Plus standen (mehr oder weniger freiwillig) verkauft. Durch die Gewinne habe ich meinen Freistellungsauftrag von 801€ signifikant überschritten und damit natürlich ordentlich Steuern gezahlt.

Nun meine Überlegungen:

Ist es sinnvoll jetzt Positionen zu verkaufen, die weit im Minus stehen, um den Verlusttopf bei meiner Depotbank aufzufüllen, nur um weitere Positionen zu veräußern, die seit dem "Crash" wieder zu Gewinnen geführt haben - um diese Gewinne - soweit es geht, steuerfrei behalten zu können, also mit diesem Verlusttopf wieder verrechnen zu können? Die Verlustbehafteten Titel würde ich gerne sofort wieder zurückkaufen, da ich von ihnen langfristig eine gute Wertentwicklung erwarte.

Ich bin kein Trader, ich möchte nur den Freibetrag optimal ausnutzen und lege eher langfristig an.

Ein zweiter Gedanke: Wenn gegen Jahresende noch 400€ vom Pauschbetrag frei sind, darf ich dann Aktien verkaufen, die genau 400€ Gewinn generieren - und diese Titel sofort danach wieder zurück kaufen? 400€ Gewinn bedeuten ja 100€ Steuern wenn der Freibetrag verbraucht wäre - nach meinem Gedankengang aber nur 20€ Ordergebühren - müsste also kein "Draufleger" sein.

Denke ich irgendwie falsch, oder wäre das eine legitime Vorgehensweise?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für hilfreiche Antworten.

Aktien, Steuern
Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?

Hallo liebe Community,

ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.

Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.

  1. Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
  2. Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
  3. Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
  4. Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
  5. Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
  6. Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?

Vielen vielen Dank im Voraus. :-)

Ausland, Steuern
Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr

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