Steuerklasse 3 plus Minijob, und der Ehegatte nur einen Minijob - führt dies zu einer Pflichtveranlagung?
Die Frau = Steuerklasse III, Hauptverdiener, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ca. € 1400 brutto), plus Minijob (€ 400) pauschal besteuert durch den Arbeitgeber.
Der Ehemann = Keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nur ein Minijob (€ 400) pauschal besteuert durch den Arbeitgeber.
Bruttoeinkommen gesamt: ca. € 2200
In den Lohnabrechnungen der Frau gibt es bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Abzüge für Lohnsteuer.
Besteht hier eine Abgabepflicht zur Steuererklärung?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo,
ich meine, da Nebenjobs pauschal versteuert, besteht eine Abgabepflicht nur, wenn auch Lohn über Lohnsteuerklasse V abgerecht wurde.
( der Zusatz " keine Lohnsteuer" bei der Frau irritiert mich )
für dich zur Beruhigung ;-) ist zwar schon ein paar Tage alt aber dennoch zutreffend:
" Der Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sieht vor, Arbeitnehmer mit geringem Jahresarbeitslohn (bis 10.200 EUR bzw. wenn die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung erfüllt sind, bis 19.400 EUR) von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu befreien. "
Gruß!
Keine Einkommensteuererklärung notwendig.
Minijobs müssen in dieser Konstellation nicht angegeben werden.
Wenn keine Lohnsteuer abgezogen wird und kein weiteres Einommen vorhanden ist, ist auch keine Steuer fällig.
Das hatte ich mir auch gedacht, habe aber dieselbe Frage noch auf einem anderen Forum gestellt, und dort meint jemand es besteht doch eine Pflichtveranlagung. Schau mal bitte hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1475709476
Was meinst du?
Hallöchen nochmals, eine Pflichtveranlagung liegt bei euch nicht vor !
Nur wenn angenommen die Ehefrau Steuern gezahlt h ä t t e, wäre eine Veranlagung ratsam, da durch den Splittingtarif im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ggfs. ein Guthaben entstanden wäre.
Danke für die Antwort. Die Frau verdient ja ca. 1400 Brutto, und damit fallen ja bei Steuerklasse III noch keine Lohnsteuern an, deswegen keine Abzüge. Warum irritiert dich das?