"Aufwandsspende" zur Vermeidung von Liebhaberei?
Sachverhalt: Einzelunternehmen, Kleinunternehmer, Kleinstgewerbe (Reisegewerbe) im Bereich Kinderschminken/Marionettentheater.
Es lagen bislang jährlich überwiegend geringe Verluste vor, die maßgeblich durch anteilige Arbeitszimmerkosten (tatsächlich als Arbeitszimmer/Werkstatt genutzt) verursacht sind. Das Finanzamt drohte daher wegen einer negativen Totalgewinnprognose mit Streichung der Verlust (Liebhaberei).
Seit dem Vorjahr erbringt der Unternehmer aus karitativen Gründen zweimal jährlich einen Auftritt für eine Grundschule (Förderverein). Der Unternehmer verzichtet stets nachträglich auf die gestellten Rechnungsbeträge und erhält hierfür vom Verein eine Spendenbescheinigung.
Steuerlich wurden die "Spendenauftritte" als Betriebseinnahmen erfasst, in der privaten Einkommensteuer dann als Spenden abgezogen. Dem Unternehmer war indes nicht bewusst, dass er diese Spenden als Betriebseinnahmen ansetzen muss, sondern handelte für den guten Zweck.
Folge: Die steuerliche Gesamtauswirkung bleibt neutral, allerdings gelangt der Betrieb für sich betrachtet vor allem durch diese Auftritte in den Gewinnbereich, sodass die Totalgewinnprognose - wenn auch nur geringfügig - positiv ausfällt.
Ist dies steuerlich bedenklich (zulässig oder Gestaltungsmissbrauch)?
1 Antwort
Dem Unternehmer war indes nicht bewusst, dass er diese Spenden als Betriebseinnahmen ansetzen muss
Sondern? Wie soll denn sonst die Spende aus der betrieblichen in die private Sphäre gelangen? Der Regelunternehmer hätte hier sogar noch Umsatzsteuer abführen müssen.
Es kann ja nun keinen Unterscheid machen, ob ich das Honorar erst entgegegennehme und es dann mit den Worten "hier, spende ich" zurückzugeben oder ob es gleich verrechnet wird.
Der Gedanke an sich ist nicht schlecht. Betriebliche Gewinne zu erzeugen und dann auf der Sonderausgabenebene wieder killen. Hängt aber wohl davon ab, ob man die Spendensumme überhaupt unterkriegt, man braucht also noch andere Einkünfte, damit das klappt.
"Liebhaberei" bezieht sich ja nicht auf, wie Du es nennst "gesamtsteuerlich," sondern auf den Betrieb. Wenn der in der Gewinnzone ist, ist den Anfordernissen genüge getan.
Was aber nicht heißen soll, das der ganze Betrieb nur auf "Spendenauftritten" basieren darf.
Ja, du musst hier nicht nochmal den Sachverhalt wiederholen.
er ist zunächst einfach von einer normalen Spende ausgegangen
Und wie ist eine "normale Spende" wohl finanziert? Eventuell aus versteuertem Arbeitslohn? Hm?
Es liegt doch auf der Hand, dass es zuerst irgendwo eine Einnahme geben muss, bevor ich eine Spende ausgebe.
Abgesehen davon, ich finde die Idee gut und werde mir das mal merken. Irgendwo gibt es sicherlich einen Anwendungsfall.
Keine USt, da Kleinunternehmer. Es handelt sich um ein Nebengewerbe, hauptberuflich Arbeitnehmer.
"Nicht bewusst" heißt hier, er ist zunächst einfach von einer normalen Spende ausgegangen und hatte diese Spendenbeträge nicht als Einnahmen behandelt. Bei Vorlage der Unterlagen wurde er indes darauf hingewiesen, dass solche Spenden auch als Betriebseinnahmen zu erfassen sind und somit den privaten Spendenabzug neutralisieren, also im Endeffekt nur der Verein etwas davon hat.
Fraglich ist ja nur, ob dies hinsichtlich der gewerblichen Einnahmen zulässig ist, da ja damit die Liebhaberei abgewendet wird, obwohl sich gesamtsteuerlich nichts geändert hat.