Privatkredit vergeben - welcher Zinssatz muß derzeit genommen werden, damit das FA zufrieden ist?
Hallo. Wenn ich in diesen Tagen (2016) jemand einen Privatkredit gewähren möchte, muss ich ja Zinsen nehmen, weil sonst die geschenkten Zinsen (zinsloses Darlehen) ja als Schenkung gelten würden - hab ich das richtig verstanden? Also kann ich ab einer bestimmten Handsumme nicht einfach einem Freund z.B. 50.000 leihen die er mir irgendwann wieder gibt - das Finanzamt würde sich beschweren, richtig? Wenn das so ist, was ist der niedrigst mögliche Zins, den das Finanzamt akzeptieren würde, damit die Sache keine Schwierigkeiten macht? Danke für eine Info.
7 Antworten
Noch eine (völlig hypothetische!) Frage - aus reiner Neugier: Was, wenn ich einem Freund 100.000 leihe. Er macht einen Privatkreditvertrag mit mir über eine Rückzahlung in 4 Jahren. Bei Stand 50.000 geht er pleite und kann nicht weiter zahlen. Ich möchte aber das Geld nicht von ihm fordern. Und nun die Frage: Muß ich ihn jetzt vor Gericht bringen (auch wenn ich das nicht will) um nicht als Schenkungssteuerverdächtiger zu gelten oder kann ich "einfach so" a) auf den weiteren Fluß des Geldes warten oder sogar b) den Rest des Geldes als Verlust bezeichnen? (Ist jetzt bei mir alles nicht der Fall. Aber ich würde es gerne wissen).
Vereinbare mit Deinem Freund einen variablen Zins von 1% über der laufenden Rendite von 2-Jährigen Bundesanleihen. Vereinbare weiter eine jährliche Zinsanpassung zum Jahresanfang. Da kann das Finanzamt kaum meckern.
Die Rendite von 2-jährigen Bunds ist derzeit negativ und beträgt etwa -0,5%. Ein realer Zins von derzeit 0,5% wird Deinen Freund nicht ins Grab bringen. Und Du hast eine gewisse Sicherheit vor Kapitalverlusten, wenn die Zinsen irgendwann inflationsbedingt steigen.
Im übrigen: Wer seinem Freund Geld leiht, verliert entweder sein Geld oder den Freund!!!
Ich glaube der Satz erklärt sich selbst. Wer es nicht glaubt soll es ausprobieren. Stimmt allerdings nicht so oft bei Beträgen unter 1000 EUR. Einem Freund kann man die besser schenken.
Für einen Kredit von 50.000 geht man zur Bank. Wer dort keinen Kredit mehr bekommt (u.a. wegen schlechter Schufa) sucht dann sein Glück bei Freunden. Die unerfahrenen geben Kredit ohne (Selbst-)Auskunft, ohne Sicherheiten, ohne schriftlichen Vertrag - nur aufgrund des treuherzigen Blicks aus traurigen Augen.
Noch was: Wie alt seid Ihr denn? Eine Laufzeit von 25 Jahren ohne Vereinbarung regelmäßiger Tilgungsraten kommt einer Schenkung nahe. So einen Kredit kann man in 25 Jahren mit einer total entwerteten Währung tilgen. Vielleicht reicht das Geld dann noch für einen billigen Rollator.
Wenn du etwas verleihst, bekommst du es ja irgend wann wieder, daher kann es keine Schenkung sein.
Wenn du hier kein Risiko eingehen willst, muss das Darlehen zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Vergleichsmaßstab ist hierbei der Zinssatz, den der Darlehensnehmer am Markt bei gleichen Bedingungen hätte bezahlen müssen, also nicht die eventuell entgangene Rendite des Darlehensgebers.
Wenn du zu gleichen Konditionen abschließt wie eine Bank sie dem Darlehensnehmer gewährt hätte, müsstest du auf der sicheren Seite sein.
Schenkungen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren zusammengezählt, das kann sich bei einem Zinsvorteil bei größeren Darlehensbeträgen durchaus aufsummieren und die Freibeträge überschreiten.
Erst Schenkungen über 20 000 € übersteigen in diesem Fall den Freibetrag. Damit ist die Frage nach einem Mindestzinssatz erledigt. Lediglich vertraglich sollte dieser Kredit festgeschrieben werden.
Heißt? Wenn ich ihm 50.000 gebe, er macht mit mir einen Vertrag, dass er mir die in 25 Jahren wieder gibt (1:1), dann ist das Finanzamt zufrieden? Sicher? (Siehe Antwort von billy). Richtig: es ist nicht geschenkt - nur geliehen. Und ich verdiene nix dran. Also keine Zinsertragssteuer in diesem Fall.
Na ja, ein bischen mehr sollte schon in einem solchen Vertrag stehen. Beispielsweise, dass es sich um einen zinslosen Kredit handelt, welche vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten es gibt, Absicherung der Rückzahlung im Todesfall des Kreditnehmers - beispielsweise durch die Begünstigung einer bestehenden LV.
Kapitalertragssteuer fällt keine an.
Aber Freund hin oder her, es gibt in Europa eine Inflationsrate und auf diese Weise vernichtest Du Kaufkraft. Auf diesen Ausgleich würde ich nicht verzichten wollen.
Erzähl mal genauer was Du mit dem letzten Absatz meintest. Interessiert mich.