Ich habe letztes Jahr als Kursleiter und somit als Honorarkraft an der VHS gearbeitet und gleichzeitig auch als Übungsleiter an einer Schule. Des weiteren hatte ich Einkünfte durch das Referendariat (zeitlich nach den ersten beiden Beschäftigungen). Ich bin mir bei zwei Dingen unsicher: Die Tätigkeit in der VHS gilt ja als selbstständige freiberufliche Tätigkeit, also müsste ich es in der Steuer im Anhang S angeben oder? Wird die Übungsleitertätigkeit an der Schule ebenso gehandhabt? Weiß nicht wo ich das alles eintragen soll. Mein Einkommen liegt insgesamt unter dem Grundfreibetrag, allerdings habe ich gelesen, dass es einen Freibetrag für Übungsleiter gibt, da liege ich drüber. Muss ich dann trotzdem keine Steuern zahlen, weil ich unter dem Grundfreibetrag liege? Ich hoffe es ist alles soweit verständlich, bin selbst gerade sehr verwirrt wo ich alles eintragen muss.
Wo werden in der Steuer Übungsleitertätigkeiten eingetragen?
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