Auswandern mit Abmeldung in Deutschland: Was passiert mit der Sozialversicherung und Steuer ID?
Wenn man vor hat dauerhaft ins Ausland auszuwandern(in diesem Falle ein EU-Land)und sich in Deutschland auch abmeldet. Man hat hier in DE keine Einkünfte mehr(also z.b keine Kapitalerträge). Wie ist das geregelt: 1.Mit der Sozialversicherung, sprich hat man dann noch eine bzw. wird die Nummer gesperrt/stillgelegt etc.?Besonders im Bezug auf die Rente.
2.Ebenso mit der steuerfrage bzw steuer-id.:wie gesagt man erzielt hier im Inland keine Einkünfte mehr ist somit nicht einkommenssteuerpflichtig wird man dann für das FA gesperrt/gelöscht oder ist es in irgendeiner weise doch noch relevant?
2 Antworten
1. Das Rentenkonto bleibt bestehen. Entweder lebt es wieder auf, wenn man zurück kehrt, oder wenn man seine Rente beantragt.
2. Mit der Aufgabe des Wohnsitzes ist man hier nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Im Jahr des Wegzug eine Sonderregelung. Danach entfällt dann die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, wenn hier keine Einkünfte mehr sind. Akte geschlossen.
Hallo,
die Krankenversicherungsnummer von der Versichertenkarte (beginnt immer mit einem Buchstaben) bleibt lebenslang bestehen.
Die Rentenversicherungsnummer (= Sozialversicherungsnummer) bleibt ebenfalls lebenslang bestehen. Die Nr. beinhaltet das Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens.
Wenn man später einen Rentenantrag in Deutschland stellt, hat man alle Krankenversicherungszeiten (mit den Namen der Krankenkassen) während des ganzen Berufslebens anzugeben.
Also am besten die beiden Versicherungsnummern, die Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt und Nachweise über Krankenversicherungszeiten gut aufbewahren.
Wenn man aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommt, kann ein EU-Vordruck der ausländischen Krankenkasse über dieeinzelnen Versicherungszeiten sehr hilfreich sein. Dann ist die erneute Krankenversicherung in Deutschland oft wesentlich einfacher.
Wenn die Voraussetzungen für eine Rente aus Deutschland und aus dem Ausland erfüllt sind, bekommt man zwei getrennte Renten.
Zum Steuerrecht kann ich nichts Konkretes sagen.
Gruß
RHW