Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?
Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.
Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.
Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ??????
Vielen Dank im Voraus. MfG
1 Antwort
Grundsätzlich ist es so, dass der die Grundsteuer zahlt, dem die Immobilie am 01. 01. des betreffenden Jahres gehört hat. Der hat auch den Bescheid bekommen und den Folgebescheid für das nächste Jahr bekommt der neue Eigentümer.
Aber: Diese generelle Lösung kann natürlich vertraglich geändert werden. Wenn man vereinbart, das die Nutzen und Lasten mit dem Tag der Übergabe, oder dem Monatsersten, der auf den Tag der Übergabe folgt, auf den Käufer übergehen, dann zahlt der ab dort eben nicht nur das Hausgeld, sondern auch die Grundsteuer, denn er bekommt ab dann ja auch die Miete.
Nein, da steht nichts von Grundsteuer, aber als Verkäufer würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass die Grundsteuer eine Abgabe ist wie Kanal, Müll usw. und somit analog zu behandeln ist. Warum soll ich als Verkäufer die Grundsteuer für einen Zeitraum zahlen, für den der Käufer schon die Miete bekommt.
In Verträgen, diewir für unsere Mandantschaft prüfen, wird da allerdings eine klare Regelung getroffen.
Danke .
Ich bekomme keine Miete. Die letzte Frage: ist das oben eine klare Regelung für die Grundsteuer? Ich frage nur darum, weil mündlich haben wir mit der Grundsteuer was anderes vereinbart. War schon alles geregelt. Der Vorbesitzer ist tot, die Frau von im fordert den Rest..........
Vielen Dank. Aber im KV steht auch :
Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten anstelle des Verkäufers mit
Umschreibung des Eigentums im Grundbuch in die Wohnungseigentümergemeinschaft
ein.
Der Notar hat auch darüber belehrt, dass bis zur Eigentumsumschreibung allein der
Verkäufer gegenüber der Eigentümergemeinschaft für die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und seiner Verwaltung haftet, danach der Käufer. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, separate Hausgeldabrechnungen für Verkäufer und
Käufer zu erstellen. Berechtigt und verpflichtet aus einer Beschlussfassung über eine Hausgeldabrechnung ist ausschließlich derjenige, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Und dann :
Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und
Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe
auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.
Also, Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft - ist das auch Grundsteuer ???
Im Hausgeldabrechnung steht nichts v. Grundsteuer.
MfG