Wie trägt man Arbeitslosengeld (ALG1 und ALG2/"Hartz 4") in die Steuererklärung ein?
Leider war ich letztes Jahr für 6 Monate arbeitslos und habe dementsprechen Arbeitslosengeld erhalten. Nun sitze ich vor meiner Steuererklärung, etwas spät, und weiss nicht, wie und wo ich das eintragen muss. Kennt sich jemand aus?
2 Antworten
Arbeitslosengeld 1:
Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber.
Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden.
Falls man das neue Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" benutzt, werden dort die "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" eingetragen.
Das FA erwartet in jedem Fall Belege über Zeiten und Beträge.
Arbeitslosengeld 2:
Das ALG2 ist steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen.
Im Formular für 2008 in Zeile 27 der Anlage N
ALG II kommt gar nicht rein, weil es auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.