Steuerklasse nach Heirat - zählt der Minijob?

3 Antworten

Hallo,

wenn der Arbeitgeber für den Minijob die pauschale Lohnsteuer von 2% zahlt, wird sich durch die Heirat nichts ändern.

Wenn der Arbeitgeber die tatsächliche Steuer berechnet (anhand der Steuerklasse) und diese zurzeit 0 Euro beträgt, wird sich durch die Heirat eine andere Steuerklasse ergeben. In der gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehegatten ist der Minijob dann anzugeben und zu versteuern (Steuerhöhe ist dann abhängig von der Einkunftshöhe beider Ehegatten zusammen).

Gruß

RHW


pennymiss 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 13:37

Woher weiß ich, ob er pauschal 2% zahlt? Durch das "G" was bei Steuerklasse steht? Also keine "richtige Steuerklasse"? :-) Tut mir leid, falls es dumm klingt. 

Kenne mich nicht aus und ging immer davon aus, dass es pauschal versteuert wird, da ich auch noch nie eine Lohnsteuerabrechnung bekommen habe. Ich weiß nur, dass ich nicht über 450 arbeiten darf, weil ich sonst Steuern zahlen muss (O-Ton). 

RHWWW  15.01.2017, 13:42
@pennymiss

Das "G" deutet darauf hin. Ich würde aber in der Personalabteilung eine verbindliche Auskunft einholen.

Oft sparen die Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer. Bei Ledigen ohne weitere Beschäftigung ergeben sich ja immer 0 Euro individuelle Lohnsteuer.

Eine Lohnsteuerabrechnung erhält man nur, wenn auch tatsächlich Lohnsteuer abgeführt wurde.

Dein Minijob bleibt auch nach der Heirat ein Minijob und ist somit bei der Steuererklärung aussen vor. Dir wird auch keine Steuer abgezogen.


pennymiss 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 09:51

Tausend Dank für die Antwort :-) Habe in Foren so viele Geschichten gelesen, wo die Damen dann in der 5 Steuerklasse Minijobs versteuern und wusste nicht mehr Bescheid.

und ich automatisch 5?

Nein. Du automatisch weiterhin keine. 


pennymiss 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 09:52

Vielen Dank! :-) War absolut verwirrt, nachdem ich gelesen habe, dass Ehefrauen Minijobs ableisten und in der 5 Steuerklasse versteuern (müssen).