Einmalige selbstständige Arbeit anmelden?
Neben einem normalen Angestelltenverhältnis möchte ich gerne eine einmalige freiberufliche Tätigkeit als Texter für insgesamt 400 Euro ausüben. Muss ich mich dafür beim Finanzamt melden, um für meine Arbeit eine Rechnung stellen zu können?
3 Antworten
Hallo Max!
Wenn du die Tätigkeit nur einmal ausübst, musst du dich nicht als Freiberufler beim Finanzamt melden. Beim Gewerbeamt sowieso nicht, da du ja Freiberufler wenn dann wärst - also, wenn du wiederholt diese Tätigkeit ausübst.
So kannst du einfach eine ganz normale Rechnung schreiben, damit der Kunde deine Tätigkeit richtig verbuchen kann. Die Erträge aus dieser einmaligen Tätigkeit gehören in die Steuererklärung.
Welche Pflichtangaben in die Rechnung gehören, findest du hier: logbuch.gruenderschiff.de/blog/wie-schreibe-ich-eine-rechnung-richtig-tipps-zur-rechnungsstellung#03
Falls du noch Fragen hast: Gerne stellen!
Wenn du die Tätigkeit nur einmal ausübst, musst du dich nicht als Freiberufler beim Finanzamt melden. Beim Gewerbeamt sowieso nicht, da du ja Freiberufler wenn dann wärst - also, wenn du wiederholt diese Tätigkeit ausübst.
Da hast du recht. Er wird nicht zum Unternehmer, da eine Wiederholungsabsicht fehlt. Danke dir!
Vielen Dank für die Antwort. Auf der Rechnung gebe ich dann meine normale Steuernummer an?
Also gebe ich einfach keine Steuernummer an? Geht das denn?
Hallo Max,
ja, du gibst einfach keine Steuernummer an.
Mit meinem Hinweiß oben habe ich wohl eher verwirrt als geholfen. :-) Deswegen hier die Klarstellung: Die Anforderungen an die Rechnung lt. Umsatzsteuergesetz richten sich lediglich an Unternehmer. Und bei einer einmaligen Rechnungsstellung liegt keine Unternehmereigenschaft vor. Es würde da eine sehr formlose "Rechnung" genügen. Das ist dann aber keine Rechnung und wäre auch nicht als solche zu bezeichnen. Auch eine Rechnungsnummer wäre dann nicht anzugeben.
Also: Nur Unternehmer müssen eine "richtige" Rechnung stellen. Dann aber mit allen Anforderungen. Wer nur eine einmalige Sache abrechnet, der stellt technisch gesehen keine Rechnung. Sondern stellt eine bestimmte Leistung in Rechnung. Aber das ist Paragraphenreiterei. :-)
Nö.
Siehe § 46 (3) EStG.
Du wirst selbst keine Steuern laut Kleinunternehmerregelung abführen müssen, aber m.E. benötigst du trotzdem eine Steuernummer. Ich habe jedenfalls auch bei einem Nebenjob immer einer Rechnung mit Steuernummer stellen müssen, sonst hätte ich gar nicht den Auftrag bekommen - oder halt das Geld vom Auftraggeber.
Das ist Käse. Der Fragesteller wird hier nicht zum Unternehmer, da eine Wiederholungsabsicht fehlt. Das komplette UStG braucht ihn deshalb nicht zu interessieren.