Wenn ich als Musiker ein Musikinstrument kaufe, das ich als Hauptinstrument nutzen möchte, sind die Kosten davon steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Die Gitarre ist für dich ein betriebliches Anlagegut und unterligt damit der AfA (Absetzung für Abnutzung), die damit als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Die BND (Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) ist in Österreich mit 20 Jahren angenommen worden.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

In der deutschen Tabelle sind Saiteninstrumente als solche nicht genannt, aber Streichinstrumente und die mit einer BND von 12 Jahren.

http://www.ekir.de/nkf/Downloads/10_-_Richtlinie_fuer_die_Nutzungsdauer_von_Vermoegensgegenstaenden-.pdf

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Kosten der Gitarre sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

Hierzu zählen insbesondere:

Die jährliche Abnutzung/Abschreibung (AfA): Für Musikinstrumente (mit Ausnahme von Klavier und Flügel) gibt es grds. keine Vorgaben. Der Abschreibungszeitraum richtet sich nach der Beschaffenheit/Qualität des Instrumentes und der tatsächlichen Nutzung/Beanspruchung. Die Anschaffungskosten (Kaufpreis) ist über den Abschreibungszeitraum als Kosten anzusetzen.

Reparaturen/Pflege/Ersatzteile: Selbsterklärend.

Ein Verkauf/eine Entnahme aus dem betrieblichen Bereich ist grds. auch steuerpflichtig.