Hallo, Trotz Suchens habe ich keine passende Antwort gefunden. Leider waren die Antworten auch oft so unterschiedlich, dass ich nichts verstanden habe.
Mein Problem ist, dass ich vor 3 Monaten einmalig für eine Person gekellnert habe und diese mir jetzt erst das Geld geben will, wenn ich ein Gewerbe anmelde und ihr diese GewerbeNummer plus Rechnung gebe.
Doch bei einmaliger Tätigkeit dachte ich wird kein Gewerbe benötigt?
Da ich durch meine Ausbildung noch nie eine Steuererklärung schreiben musste, will ich jetzt nicht noch ein Gewerbe für eine einmalige Tätigkeit Gründen.
Sollte kein Gewerbe benötigt werden, und ich stelle trotzdem eine Rechnung aus - Ohne MWST schon klar - fällt das dann unter Freiberufler als Kleinunternehmerregelung, weswegen ich keine MwSt ausweise? Ich Blicke einfach nicht mehr durch.