Im Folgejahr nachgezahltes Kindergeld in Steuerklärung angeben?
In der Anlage Kind Zeile 6 steht:' Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2016 (Euro)'. Geht es hier um den Anspruch oder um eine tatsächliche Zahlung? Wir haben das komplette Kindergeld für 2016 erst 2017 nachgezahlt bekommen. Wir hatten also Anspruch auf Kindergeld für 2016. Tragen wir die Nachzahlung nun hier ein, obwohl wir sie erst 2017 bekommen haben? Wenn nicht kann ich sie nächstes Jahr ja nicht in diese Zeile eintragen, da dann ja nach dem Kindergeldanspruch für 2017 gefragt wird.
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