Wie viele Jobs gleichzeitig ausübbar als Student?

3 Antworten

Ein pauschal versteuerter Minijob ist bereits versteuert und gehört nicht mehr in die Einkommensteuererklärung.

Kurzfristige Beschäftigung, kann je nach Lohnhöhe/Monat Lohnsteuer anfallen. Diese Lohnsteuer wäre eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ggf. wäre eine Einkommensteuererklärung nach Jahresende sinnvoll weil ggf. Steuer erstattet werden kann.

Soweit ich es weiß kannst du die kurzfristige Beschäftigung und den Minijob gleichzeitig ausüben und die Arbeitsverhältnisse werden nicht Sozialversicherungspflichtig.

Messejob = Werkstudentenjob ?. Geht gleichzeitig mit Minijob. Lohnsteuer fällt entsprechend der Lohnhöhe ggfs. an. 

Grundsätzlich ist es kein Problem Steuern zu zahlen.


Vielleicht ist der Link noch hilfreich.

https://www.studentenwerke.de/de/content/geringf%C3%BCgig-entlohnte-und-kurzfristige-besch%C3%A4ftigungen

Hallo, Du kannst soviel arbeiten, wie Du willst. Und auch wenn etwas Steuer zu zahlen ist, lohnt es sich immer noch mehr als weniger verdienen.

zu 1.) ja

zu 2.) es kann sein, dass bei dem 2. oder weiteren Job Lohnsteuerklasse 6 greift. Das ist aber nicht so schlimm, es kommt überwiegend zurück.

zu 3.) das macht Sinn, wenn es den Job nur für Selbstständige gibt. Dann brauchst Du auch keine (Lohn)Steuerklasse, aber die Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Spannender ist bei Dir das Thema Krankenversicherung.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

wird der Automessejob als Arbeitnehmer ausgeübt? Oder ist es eine Tätigkeit als Selbständiger?

Welche Art der Krankenversicherung besteht aktuell: Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse? Oder Studentenbeitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse für ca. 90 Euro monatlich? Oder ...?

Gruß

RHW