Wie viele Jobs gleichzeitig ausübbar als Student?
Hola amigos y amigas,
ich bin eingeschriebener Student, bekomme kein Bafög mehr und muss jetzt arbeiten gehen. Ich habe einen Minijob und überlege mir zusätzlich einer kurzfristigen Beschäftigung mit 70Tagen/3 Monaten pro Jahr nachzugehen.
Ich weiß, dass solange man unter dem Steuerfreibetrag von 8.820€ + 1000€ Werbungskosten keine Steuern abgeben muss. Im September habe ich noch einen Automessejob wo ich in einem Monat ziemlich gut verdiene und somit schnell über diese 8820€ kommen würde.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Stimmt es, dass ein vom Arbeitgeber pauschal versteuerter Minijob nicht zum Steuerfreibetrag zählt und ich somit theoretisch 8820€ + 5400€ steuerfrei verdienen kann oder wird der Minijob ebenfalls zu dem Steuerfreibetrag gerechnet?
Rutsch ich durch die Ausführung von ingesamt 3. Jobs (Minijob, kurzfristig, Messejob) in eine andere Steuerklasse oder erst wenn ich über den Steuerfreibetrag komme?
Bringt es was für den Messejob einen Gewerbeschein zu beantragen?
Fragen über Fragen, aber bei diesem ganzen Steuermist blickt ja niemand mehr richtig durch.
Cheers Marco
3 Antworten
Ein pauschal versteuerter Minijob ist bereits versteuert und gehört nicht mehr in die Einkommensteuererklärung.
Kurzfristige Beschäftigung, kann je nach Lohnhöhe/Monat Lohnsteuer anfallen. Diese Lohnsteuer wäre eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ggf. wäre eine Einkommensteuererklärung nach Jahresende sinnvoll weil ggf. Steuer erstattet werden kann.
Soweit ich es weiß kannst du die kurzfristige Beschäftigung und den Minijob gleichzeitig ausüben und die Arbeitsverhältnisse werden nicht Sozialversicherungspflichtig.
Messejob = Werkstudentenjob ?. Geht gleichzeitig mit Minijob. Lohnsteuer fällt entsprechend der Lohnhöhe ggfs. an.
Grundsätzlich ist es kein Problem Steuern zu zahlen.
Vielleicht ist der Link noch hilfreich.
Hallo, Du kannst soviel arbeiten, wie Du willst. Und auch wenn etwas Steuer zu zahlen ist, lohnt es sich immer noch mehr als weniger verdienen.
zu 1.) ja
zu 2.) es kann sein, dass bei dem 2. oder weiteren Job Lohnsteuerklasse 6 greift. Das ist aber nicht so schlimm, es kommt überwiegend zurück.
zu 3.) das macht Sinn, wenn es den Job nur für Selbstständige gibt. Dann brauchst Du auch keine (Lohn)Steuerklasse, aber die Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Spannender ist bei Dir das Thema Krankenversicherung.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
wird der Automessejob als Arbeitnehmer ausgeübt? Oder ist es eine Tätigkeit als Selbständiger?
Welche Art der Krankenversicherung besteht aktuell: Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse? Oder Studentenbeitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse für ca. 90 Euro monatlich? Oder ...?
Gruß
RHW