Folgende Situation, ich männlich, getrennt, Vollzeit beschäftigt habe bisher vollen Kindestunterhalt (788 €) an zwei meiner drei Kinder, welche bei der Mutter leben bezahlt. Das dritte Kind lebt bei mir, erhält keinen Unterhalt durch die Mutter, aufgrund fehlendem Einkommen. Aktuell lebt meine Ex von ALG I, Kindergeld und Kindesunterhalt, an der Grenze zum Harz IV Bezug. Die zwei Söhne 18 & 16 J welche bei der Mutter verblieben sind beginnen demnächst Ihre Ausbildung, demnach müsste ich lediglich nur noch 174€ Kindesunterhalt für den 16 Jähreigen Sohn zahlen. Mein Dilemma reduziere ich den Unterhalt, fällt meine Ex in den Bezug von Geldern nach Harz IV in diesem Falle mit Inbezugnahme der Ausbildungsvergütung der Kinder. Würde bedeuten, den Kindern bleibt bis auf ein Minimum nichts von der Ausbildungsvergütung über.... Arbeit sollte sich lohnen, damit entziehe ich den Kindern die Motivation zu Arbeiten.....wüsste jetzt aber nicht die Kosten über 174€ hinaus evtl steuerlich geltend zu machen, hat da jemand einen Tip für mich.
Vielen Dank im Voraus Delle Ich bin grundsätzlich bereit den bisherigen Betrag weiter zu zahlen,