Einmalige Tätigkeit als Kellner - muss ich eine Rechnung Schreiben?
Hallo, Trotz Suchens habe ich keine passende Antwort gefunden. Leider waren die Antworten auch oft so unterschiedlich, dass ich nichts verstanden habe.
Mein Problem ist, dass ich vor 3 Monaten einmalig für eine Person gekellnert habe und diese mir jetzt erst das Geld geben will, wenn ich ein Gewerbe anmelde und ihr diese GewerbeNummer plus Rechnung gebe.
Doch bei einmaliger Tätigkeit dachte ich wird kein Gewerbe benötigt?
Da ich durch meine Ausbildung noch nie eine Steuererklärung schreiben musste, will ich jetzt nicht noch ein Gewerbe für eine einmalige Tätigkeit Gründen.
Sollte kein Gewerbe benötigt werden, und ich stelle trotzdem eine Rechnung aus - Ohne MWST schon klar - fällt das dann unter Freiberufler als Kleinunternehmerregelung, weswegen ich keine MwSt ausweise? Ich Blicke einfach nicht mehr durch.
2 Antworten
mir jetzt erst das Geld geben will, wenn ich ihr eine Rechnung mit Gewerbenummer ausstelle
Da haben wir ja gleich zwei Ahnungslose. Dass du keine Ahnung hast, ist nicht weiter schlimm. Aber deine "Person" als Unternehmer sollte wenigstens ansatzweise wissen, das er da macht.
- Mit "Gewerbenummer" ist wahrscheinlich Umsatzsteuernummer gemeint.
- Du betreibst kein Gewerbe, also brauchst du auch keines anzumelden.
- Du bist nicht Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer, du brauchst also auch da keine "Nummer"
Richtig ist: Du stellst einfach deine Rechnung aus mit deinem Namen und dem Namen der Person, der erbrachten Leistung un der vereinbarten Summe.
Mehr braucht der nicht.
Die Dame möchte, dass ich mich für ein Gewerbe anmelde und möchte das auf der Rechnung diese GewerbeNummer steht.
Schreib deine Steuernummer drauf und fertig. Falls du keine hast, nimm deine SV-Nummer oder Fahrradnummer.
*kopfschüttel
Desweiteren, muss dann auf der Rechnung mit oder MwSt sein?
Ohne.
Und dieser Text beläuft sich immer wieder auf eine kleinunternehmung?
Nein. Du bist nicht Unternehmer, also auch nicht Kleinunternehmer. Aber es macht auch nichts, wenn du es draufschreibst.
Sie drohte mir, dass sie die Rechnung inständig überprüfen wird.
Also wird sie schnell bemerken, dass das nicht meine Gewerbenummer sein wird..
Wenn ich die Rechnung ohne MwSt schreibe, muss dann nicht eine Floskel dabei stehen warum?
Im Internet stand so häufig, dass etwas dabei stehen muss, ansonsten kann das Finanzamt nachträglich die Steuern einklagen.
Und was bedeutet "es macht nichts wenn du es drauf schreibst"? Ich kann doch den Paragraphen für Kleinunternehmerregelung drauf schreiben wenn ich keiner bin? Was soll das denn?
Sie drohte mir, dass sie die Rechnung inständig überprüfen wird.
Solange sie die Rechnung bezahlt, kannst du dem gelassen entgegensehen.
Da sie selbst keine Ahnung hat, muss sie damit ja zu ihrem Steuerberater gehen. Der wird höchstens die Augen verdrehen.
Also wird sie schnell bemerken, dass das nicht meine Gewerbenummer sein wird.
Das kann ihr auch ohne Prüfung jeder so sagen, da es so etwas auf Rechnungen überhaupt nicht gibt. Insbesondere bei Leuten, die überhaupt gar kein Gewerbe ausüben, ist das Kappes³.
Im Internet stand so häufig, dass etwas dabei stehen muss, ansonsten kann das Finanzamt nachträglich die Steuern einklagen.
Unsinn.
Es würde aber zu weit führen, dir hier in in zwei Absätzen das Umsatzsteuerrecht nahezubringen.
Wichtig ist für dich, dass du kein Unternehmer bist - das ist ein umsatzsteuerlicher Begriff - und deshalb kann dir alles, was im UStG steht, am Popöchen vorbeigehen. (Zumindest solange wie du nicht durch irgendwelche Ängste beeinflusst versuchst, so zu tun, als wärst du ein Unternehmer.)
Ich kann doch den Paragraphen für Kleinunternehmerregelung drauf schreiben wenn ich keiner bin? Was soll das denn?
Aus zwei Gründen kannst du es draufschreiben oder auch lassen:
- Du bist kein Unternehmer. Du kannst auf deine Rechnung schreiben, was du willst, solange es keine ausgewiesene Umsatzsteuer ist.
- Wärest du (Klein-)Unternehmer, so gälte zwar das UStG für dich, aber der Spruch mit der Kleinunternehmerschaft ist nirgendwo im UStG reglementiert. Auch dann könntest du es draufschreiben oder lassen.
Es würde nichts ändern. Und wenn der Gegenüber gern einen Sinnspruch auf der Rechnung sehen möchte - bitte, dann kommt er halt drauf.
Achso?
Also selbst wenn ich ein Gewerbe angemeldet hätte, müsste ich diese Nummer nicht auf die Rechnung schreiben?
Da sie mir natürlich aufjedenfall eins reindrücken will, wird sie auch alles dafür tun.
Eine Frage noch, sie wird mir wahrscheinlich wieder sagen, dass sie die Rechnung nicht akzeptiert, da eine selbständige Tätigkeit als Kellner -Laut ihrer Aussage - als Gewerbe angemeldet werden muss. Was kann ich dann noch tun?
Ich sagte ihr nämlich sxhon, das ich kein Gewerbe anmelden werde, für die einmalige Tätigkeit, da ich das als totalen Schwachsinn empfinde.
Wichtig ist doch, dass sie die Rechnung bezahlt. Tut sie das nicht, stehen dir die üblichen Wege offen, also Mahnverfahren und wenn das nicht reicht, Klage.
Nochmal: Du betreibst kein Gewerbe, wenn du einmal (!) kellnerst. Zur Gewerbeaausübung gehört (unter anderem) nämlich auch die Nachhaltigkeit.
Und wer kein Gewerbe betreibt, muss auch keines anmelden.
Und die Nummer vom Gewerbeamt gehört sowieso nicht auf irgendein Schriftstück. Hier war sicherlich die Steuernummer gemeint.
Und noch eins: Wenn sie unnützen Terror macht - das kannst du auch. Denn den Umständen nach liegt hier sowieso kein Gewerbe vor bei dir, sondern eine Scheinselbständigkeit. Und wenn das der Fall ist, haftet sie - nicht du - für die Sozialversicherungsbeiträge.
Da bleibt sie auf jeden Fall zweiter Sieger.
Hallo,
es gibt in der Tat selbständig tätige Kellner. Das sind z.B. einige Kellner/innen auf dem Oktoberfest. Die sind aber nicht weisungsgebunden und arbeiten mit eigenem Risiko.
Die Grenzen zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit (tatsächliche Arbeitnehmer) sind fließend. Das ist je nach Einzelfall zu entscheiden.
Aus den weiteren Kommentaren stärkt sich bei mir der Verdacht, dass sich die Person ein paar Kröten an Sozialabgaben und eventuellen Versicherungen sparen will und daher den Kellner/die Kellnerin als (Schein-)Selbständige beschäftigt.
Eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit erfordert u.a. die nachhaltige Betätigung, was hier m.E. gar nicht der Fall ist.
MfG
-Valeskix
Ah, jetzt sehe ich deinen Beitrag, der sich mehr auf die Scheinselbständigkeit bezieht, die ich auch gerade angerissen habe. Gut so.
Danke.
Das stimmt, was du schreibst.
Die Dame hat Jahre vorher komplett schwarz gearbeitet, wie ich herausfand. Aktuell haben wir auch kein gutes Verhältnis zu einander, ich möchte nur noch mein Geld, dann ist sie für mich Geschichte.
Leider sagte sie, rückt sie das Geld wie erwähnt erst raus, wenn ich ihr eine Rechnung an Sie stelle.
In dieser Rechnung soll eben vorkommen, dass ich mir ein Gewerbe angemeldet habe.
Die Dame möchte, dass ich mich für ein Gewerbe anmelde und möchte das auf der Rechnung diese GewerbeNummer steht.
Desweiteren, muss dann auf der Rechnung mit oder MwSt sein? Wenn ohne, muss laut Internet ein Text dabei stehen, warum ohne.
Und dieser Text beläuft sich immer wieder auf eine kleinunternehmung?