Arbeitgeber in Österreich - Wohnsitz bis 30.11. in Deutschland. Wo darf ich den Jahresausgleich machen?
Seit 1. Mai arbeite ich als Deutsche in Österreich. Das FA hat eine Grenzgängerbesteuerung abgelehnt, da die Grenzlinie im Bodensee nicht dokumentiert ist und sie aus dem Internet eine Linie genommen haben, die nicht im Grenzgängerbereich liegt. Mein Wohnsitz ist bis 30.11. weiterhin Deutschland, danach werde ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen in Österreich haben. Darf ich noch in Deutschland den Ausgleich machen - dort kann ich wesentlich mehr absetzen bezüglich Umzug als ich das in Österreich kann.
1 Antwort
Das heißt nicht Jahresausgleich.
Das heißt Einkommensteuererklärung.
Und jetzt kommt die frohe Botschaft:
Du darfst in dem Jahr sogar zwei Einkommensteuererklärungen machen, nämlich eine in Deutschland und eine in Österreich.
Weil du nämlich in beiden Staaten Steuern bezahlen musst.