Arbeitgeber in Österreich - Wohnsitz bis 30.11. in Deutschland. Wo darf ich den Jahresausgleich machen?

1 Antwort

Das heißt nicht Jahresausgleich.
Das heißt Einkommensteuererklärung.

Und jetzt kommt die frohe Botschaft:
Du darfst in dem Jahr sogar zwei Einkommensteuererklärungen machen, nämlich eine in Deutschland und eine in Österreich.
Weil du nämlich in beiden Staaten Steuern bezahlen musst.


SabineRV 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 10:50

Danke für die Nachricht. Dann werde ich das so angehen.

EnnoWarMal  09.10.2016, 17:16

Das heißt nicht Jahresausgleich.
Das heißt Einkommensteuererklärung.

Ach danke. Ich hab schon gegrübelt, was wohl gemeint sein könnte. Ich halte es sowieso für hilfreich, im alltäglichen Sprachgebrauch die Vokabeln zu verwenden, die für den jeweiligen Begriff nun mal geschaffen wurden. Selbstausgedachte Wörter funktionieren nur im engeren Familienkreis.

Jetzt müssen wir nur noch rauskriegen, was mit

Grenzgängerbesteuerung

gemeint sein soll.

Ich hab aber wenig Lust, selbstausgedachte Wörter zu entschlüsseln und warte deshalb mal ab....

SabineRV 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 10:52
@EnnoWarMal

danke - auf diese Kommentare kann ich wunderbar verzichten, da sie keinerlei Mehrwert bieten.

Gaenseliesel  09.10.2016, 13:22

" frohe Botschaft " !   super  .....reine Ansichtssache   ;-) 

Petz1900  09.10.2016, 13:47
@Gaenseliesel

ach, ich wollte ja nicht gleich den ganzen Sonntag verderben :)
Sie kann die Umzugskosten zwar absetzen, aber leider nur unter Progressionsvorbehalt, da die österreichischen Einkünfte ja auch nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen .....