Arbeitgeber in Österreich - Wohnsitz bis 30.11. in Deutschland. Wo darf ich den Jahresausgleich machen?
Seit 1. Mai arbeite ich als Deutsche in Österreich. Das FA hat eine Grenzgängerbesteuerung abgelehnt, da die Grenzlinie im Bodensee nicht dokumentiert ist und sie aus dem Internet eine Linie genommen haben, die nicht im Grenzgängerbereich liegt. Mein Wohnsitz ist bis 30.11. weiterhin Deutschland, danach werde ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen in Österreich haben. Darf ich noch in Deutschland den Ausgleich machen - dort kann ich wesentlich mehr absetzen bezüglich Umzug als ich das in Österreich kann.
1 Antwort
Das heißt nicht Jahresausgleich.
Das heißt Einkommensteuererklärung.
Und jetzt kommt die frohe Botschaft:
Du darfst in dem Jahr sogar zwei Einkommensteuererklärungen machen, nämlich eine in Deutschland und eine in Österreich.
Weil du nämlich in beiden Staaten Steuern bezahlen musst.
Danke für die Nachricht. Dann werde ich das so angehen.
danke - auf diese Kommentare kann ich wunderbar verzichten, da sie keinerlei Mehrwert bieten.
ach, ich wollte ja nicht gleich den ganzen Sonntag verderben :)
Sie kann die Umzugskosten zwar absetzen, aber leider nur unter Progressionsvorbehalt, da die österreichischen Einkünfte ja auch nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen .....
Ach danke. Ich hab schon gegrübelt, was wohl gemeint sein könnte. Ich halte es sowieso für hilfreich, im alltäglichen Sprachgebrauch die Vokabeln zu verwenden, die für den jeweiligen Begriff nun mal geschaffen wurden. Selbstausgedachte Wörter funktionieren nur im engeren Familienkreis.
Jetzt müssen wir nur noch rauskriegen, was mit
gemeint sein soll.
Ich hab aber wenig Lust, selbstausgedachte Wörter zu entschlüsseln und warte deshalb mal ab....