Die Frau = Steuerklasse III, Hauptverdiener, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ca. € 1400 brutto), plus Minijob (€ 400) pauschal besteuert durch den Arbeitgeber.

Der Ehemann = Keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nur ein Minijob (€ 400) pauschal besteuert durch den Arbeitgeber.

Bruttoeinkommen gesamt: ca. € 2200

In den Lohnabrechnungen der Frau gibt es bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Abzüge für Lohnsteuer.

Besteht hier eine Abgabepflicht zur Steuererklärung?

Vielen Dank!