Wo werden in der Steuer Übungsleitertätigkeiten eingetragen?

1 Antwort

Bei Fragen wie Deiner stelle ich mir immer die Frage, was wurde im Sachverhalt weggelassen?

Aber der Reihe nach:

1. Du kannst die Übungsleitertätigkeit bei Einnahmen aus Leistungen in die Anlage "SO" Zeile 8 eintragen.

2. Wenn Deine Gesamteinkünfte unter 8.652,- liegen, hast Du noch andere Einnahmen gehabt, die steuerwirksam sind? z.B. ALG I, oder Krankengeld? Beides steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Denn mit Einkünften von unter 9.000,- hättest DU zumindest Anspruch auf ergänzendes ALG II gehabt. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wolke0307 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 11:31

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. 

Das ist meine erste Steuererklärung, deshalb weiß ich noch nicht genau was Außenstehende wissen müssen, um den Sachverhalt zu verstehen. 

Zu deiner Frage: Ich hatte sonst keine Einnahmen, also kein Arbeitslosengeld oder ähnliches, da ich erst das Studium abgeschlossen hatte und dachte ich krieg kein Geld bzw. das was ich verdient habe hat mir ausgereicht.