Wo werden in der Steuer Übungsleitertätigkeiten eingetragen?
Ich habe letztes Jahr als Kursleiter und somit als Honorarkraft an der VHS gearbeitet und gleichzeitig auch als Übungsleiter an einer Schule. Des weiteren hatte ich Einkünfte durch das Referendariat (zeitlich nach den ersten beiden Beschäftigungen). Ich bin mir bei zwei Dingen unsicher: Die Tätigkeit in der VHS gilt ja als selbstständige freiberufliche Tätigkeit, also müsste ich es in der Steuer im Anhang S angeben oder? Wird die Übungsleitertätigkeit an der Schule ebenso gehandhabt? Weiß nicht wo ich das alles eintragen soll. Mein Einkommen liegt insgesamt unter dem Grundfreibetrag, allerdings habe ich gelesen, dass es einen Freibetrag für Übungsleiter gibt, da liege ich drüber. Muss ich dann trotzdem keine Steuern zahlen, weil ich unter dem Grundfreibetrag liege? Ich hoffe es ist alles soweit verständlich, bin selbst gerade sehr verwirrt wo ich alles eintragen muss.
1 Antwort
Bei Fragen wie Deiner stelle ich mir immer die Frage, was wurde im Sachverhalt weggelassen?
Aber der Reihe nach:
1. Du kannst die Übungsleitertätigkeit bei Einnahmen aus Leistungen in die Anlage "SO" Zeile 8 eintragen.
2. Wenn Deine Gesamteinkünfte unter 8.652,- liegen, hast Du noch andere Einnahmen gehabt, die steuerwirksam sind? z.B. ALG I, oder Krankengeld? Beides steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Denn mit Einkünften von unter 9.000,- hättest DU zumindest Anspruch auf ergänzendes ALG II gehabt.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das ist meine erste Steuererklärung, deshalb weiß ich noch nicht genau was Außenstehende wissen müssen, um den Sachverhalt zu verstehen.
Zu deiner Frage: Ich hatte sonst keine Einnahmen, also kein Arbeitslosengeld oder ähnliches, da ich erst das Studium abgeschlossen hatte und dachte ich krieg kein Geld bzw. das was ich verdient habe hat mir ausgereicht.