Schenkungssteuer - an ein Ehepaar doppelter Freibetrag möglich?

3 Antworten

Rechenkünstler! Wenn 40.000 EUR verschenkt werden und der Freibetrag 20.000 EUR beträgt, dann beträgt der schenkungssteuerpflichtige Betrag und nicht die Schenkungssteuer 20.000 EUR.

Im übrigen haben Eheleute einen gemeinsamen Freibetrag von 40.000 EUR. Es muss halt Eheleute im Schenkungsvertrag stehen.


Klaubusterbaer 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 15:45

Ah. Ja. Danke! Stimmt (das mit dem "steuerpflichter Beitrag"...)

Aber das wußte ich nicht mit dem "Eheleute" - und dann 40.000. Das geht echt und wirklich? Dann ist das alles ja gar kein Problem.....

Hört sich so einfach an, dass man sich den Steuerberater schenken kann, oder?

Du willst dem Ehemann alleine 40 000 € schenken. Dann ist die Schenkungssteuer nicht zu umgehen.

Du kannst aber jedem Ehepartner 20 000 € schenken und damit hat sich der Fall für Dich erledigt. Was nun die Eheleute mit dem Geld machen dann deren Angelegenheit.

Die Kettenschenkung wird erst dann relevant, wenn Du vorgibst, dass ein Ehepartner seine Schenkung an den anderen weiterzuleiten hat.

Genau sowas ist eine Kettenschenkung, was sonst.


Klaubusterbaer 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 15:04

Ja. Das ist es wohl. Aber ich meine, die ist nur dann verboten, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verbunden ist (z.B. die Frau kriegt von mir nur das Geld, wenn sie es an ihren Mann weiterreicht). Wenn ich keine Auflagen mache (sie also sich damit jetzt Nerz und Prada-Taschen kaufen könnte), dann erfüllt sie doch den Tatbestand nicht, oder? Ob sie das Geld in Körnerkissen umsetzt oder es ihrem Mann überweist - dürfte dann doch keinen Unterschied mehr machen. Nicht?