Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?
Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.
Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.
Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?
Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.
MfG
3 Antworten
Soweit Deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr unter 8.652 EUR liegen, sind diese steuerfrei.
Mit Volljährigkeit hat das nichts zu tun. Auch ein Säugling kann steuerpflichtig sein.
www.experto.de/personal/lohn-und-gehalt/steuer-identifikationsnummern-online-abfragen.html
.......diese ist personengebunden und verändert sich ein Lebenlang nicht, auch nicht nach einem Umzug.
Die Steuernummer bekommst du bei Nachfrage von deinem Finanzamt oder im Bescheid nach deiner ersten Einkommensteuererklärung mitgeteilt.
........diese kann sich manchmal verändern.
Also, grundsätzlich unterliegt das, was du da machst, der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer.
Allerdings hat der Gesetzgeber in allen Steuerarten ausreichend Luft gelassen, damit er sich nicht um jeden 10-Euro-Schein kümmern muss. Du musst hier in diesem konkreten Fall gar nichts machen außer das Geld einstecken.
Nun hat aber auch das Finanzamt keine Hellseher. Es kann also passieren, dass eine Kontrollmitteilung an dein Wohnsitzfinanzamt ergeht, weil irgendwer gesehen hat, dass die Bahn Geld an dich auszahlt. Dann fragen sie nach (wegen dem "grundsätzlich", siehe oben).
Dann beantwortet man die Frage oder schickt Steuererklärungen - Steuern entstehen da aber immer noch nicht.
Erst wenn das solche Ausmaße annimmt, dass du mehr als die bereits genannten 8.652 Euro im Jahr verdienst, musst du anfangen zu rechnen.
Ersteinmal Danke für deine gute und umfassende Antwort.
Das Geld überweist übrigens nicht der Auftraggeber (z.B. Bahn), sondern UINSPECT als Vermittler sozusagen.
Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei der Registrierung angeben (obwohl mir nicht bekannt ist, dass ich so etwas überhaupt habe). Was hat es damit auf sich?
Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei der Registrierung angeben
Hier musst du die Abrechnungen ansehen, ob da Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Wenn das der Fall ist, hat sowohl der Anbieter als auch du ein Problem.
Hallo fragender98, Versteuern musst du es auf keinen Fall. Dafür verdienst du viel viel viel zu wenig. Versteuern musst du dein Einkommen erst ab 1.000,00€ Brutto, erst über diese Grenze bist du Lohnsteuerpflichtig. Und deine 80 €... naja.. ich würde das ehe als Taschengeld ansehen ;) Also mach dir mal kein Kopf. (Siehe Taschengeldparagraph §110 BGB)
Hier der § 110 BGB:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Welche Stelle genau gilt denn in diesem Fall?
Ersteinmal Danke für deine gute und umfassende Antwort.
Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei
der Registrierung angeben (obwohl mir nicht bekannt ist, dass ich so
etwas überhaupt habe). Was hat es damit auf sich?