Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

3 Antworten

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Soweit Deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr unter 8.652 EUR liegen, sind diese steuerfrei.

Mit Volljährigkeit hat das nichts zu tun. Auch ein Säugling kann steuerpflichtig sein.


fragender98 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 19:41

Ersteinmal Danke für deine gute und umfassende Antwort.

Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei
der Registrierung angeben (obwohl mir nicht bekannt ist, dass ich so
etwas überhaupt habe). Was hat es damit auf sich?

Also, grundsätzlich unterliegt das, was du da machst, der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer.

Allerdings hat der Gesetzgeber in allen Steuerarten ausreichend Luft gelassen, damit er sich nicht um jeden 10-Euro-Schein kümmern muss. Du musst hier in diesem konkreten Fall gar nichts machen außer das Geld einstecken.

Nun hat aber auch das Finanzamt keine Hellseher. Es kann also passieren, dass eine Kontrollmitteilung an dein Wohnsitzfinanzamt ergeht, weil irgendwer gesehen hat, dass die Bahn Geld an dich auszahlt. Dann fragen sie nach (wegen dem "grundsätzlich", siehe oben).

Dann beantwortet man die Frage oder schickt Steuererklärungen - Steuern entstehen da aber immer noch nicht.

Erst wenn das solche Ausmaße annimmt, dass du mehr als die bereits genannten 8.652 Euro im Jahr verdienst, musst du anfangen zu rechnen.


fragender98 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 18:01

Ersteinmal Danke für deine gute und umfassende Antwort.

Das Geld überweist übrigens nicht der Auftraggeber (z.B. Bahn), sondern UINSPECT als Vermittler sozusagen.

Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei der Registrierung angeben (obwohl mir nicht bekannt ist, dass ich so etwas überhaupt habe). Was hat es damit auf sich?

EnnoWarMal  02.09.2016, 09:57
@fragender98

Bei manchen ähnlichen Websites muss man allerdings seine Steuernummer bei der Registrierung angeben

Hier musst du die Abrechnungen ansehen, ob da Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Wenn das der Fall ist, hat sowohl der Anbieter als auch du ein Problem.

Hallo fragender98, Versteuern musst du es auf keinen Fall. Dafür verdienst du viel viel viel zu wenig. Versteuern musst du dein Einkommen erst ab 1.000,00€ Brutto, erst über diese Grenze bist du Lohnsteuerpflichtig. Und deine 80 €... naja.. ich würde das ehe als Taschengeld ansehen ;) Also mach dir mal kein Kopf. (Siehe Taschengeldparagraph §110 BGB)


EnnoWarMal  01.09.2016, 15:55

Hier der § 110 BGB:

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Welche Stelle genau gilt denn in diesem Fall?