Kirchensteuer Nachzahlen obwohl ausgetreten?!?

3 Antworten

"Kirchensteuer bei nicht-ganzjähriger Kirchenmitgliedschaft
Publiziert 2. April 2012 | Von Praetor SteuerPortale
Grundsätzlich endet mit dem Austritt aus der Kirche auch die Kirchensteuerpflicht. Wegen des genauen Zeitpunkts sehen die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer jedoch verschiedene Regelungen vor:
In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt endet die Pflicht mit dem Ende des Austrittsmonats.
In den übrigen zehn Ländern endet die Kirchensteuerpflicht dagegen erst mit dem Ablauf des auf den Austritt folgenden Monats.
Im Austrittsjahr ergibt sich jedoch ein weiteres Problem: Die Kirchensteuer bemisst sich regelmäßig als Prozentsatz von der festgesetzten Einkommensteuer. Die Einkommensteuer wird aber stets als Jahressteuer erhoben, ihr liegt damit also auch das Einkommen zugrunde, dass im Austrittsjahr nach Wirksamwerden des Austritts noch erzielt wurde, ohne dass dabei nach dem genauen Monat unterschieden würde, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Da die Kirchensteuer aus dem gesamten Jahreseinkommen berechnet wird, berechnet sich die Kirchensteuer in einem Jahr, in dem man zeitweise noch einer kirchensteuerberechtigten Kirche angehört hat, grundsätzlich auf der Grundlage des gesamten Jahreseinkommens. In welchem Monat der Austritt war, beeinflusst nur die Höhe der auf der Basis des gesamten Jahreseinkommens berechneten Kirchensteuer. So wird z.B. gemäß § 5 Abs. 2 KiStG-NRW ein zwölftel der Steuerschuld für jeden Monat der Mitgliedschaft erhoben, der sich bei einer ganzjährigen Pflicht zur Kirchensteuer als Jahresbetrag ergeben würde.
Es fließt also auch das Einkommen in die Berechnung der Kirchensteuer mit ein, dass nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht im selben Jahr (Austrittsjahr) erzielt worden ist.
Anders gesagt:  Wenn Sie im Dezember ein höheres Einkommen erzielen, wird hierauf auch dann anteilig Kirchensteuer fällig, selbst wenn Sie im Januar oder Februar aus der Kirche ausgetreten sind. Anders herum: Wenn Sie das höhere Einkommen im Januar erzielen, reduziert sich die hierauf entfallende Kirchensteuer auch dann noch, wenn Sie erst im September aus der Kirche austreten."

Quelle: Kirchensteuerinfo


Syntie 
Beitragsersteller
 20.05.2017, 12:15

Eben das irritiert mich dann mein Monatsgehalt blieb immer gleich. 

Brigi123  20.05.2017, 12:17
@Syntie

Dann wird es wohl ein Fehler des Kirchensteueramtes sein.

Es ist korrekt, dass du nur bis einschl. Austrittsmonat gezahlt hast.

Bewahre deine Belege gut auf, es passiert immer öfter, dass man noch nach Jahren versucht Geld einzutreiben.

Bei meiner Familie geschah dies in 30 Jahren 5x !

Ich würde eine Kopie der Austrittserklärung und den Nachweis der bis dahin geleisteten Zahlung (Kopie) zurücksenden. Bestenfalls mit der Bitte von weiteren Belästigungen abzusehen.

Auf lohnsteuer.kompakt gefunden:

Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht endet:

  • mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
  • mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stirbt.
  • wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Kirchenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

Einfach nicht bezahlen was woll sie?

Zahlst du noch gez?

wenn du hilfe brauchst melde dich hajo241256@protonmail.com

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung