Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung inkl. einer vermieteten Eigentumswohnung. In die Wohnung habe ich eine Einbauküche einbauen lassen. Laut meinem Steuerprogramm werden Herd, Spüle und der Rest der Küche steuerlich unterschiedlich behandelt (Direktabschreibung bzw. Abschreibung über längeren Zeitraum). Der Hersteller kann aber die einzelnen Teile der Küche nicht getrennt berechnen, sondern weist nur den Gesamtpreis auf der Rechnung aus.