"der bescheid ist nach § 165 abs. 1 satz 2 ao teilweise vorläufig"

das bedeutet wenn ich es richtig verstanden habe das es am Soli liegt...

muss ich jetzt wieder warten bis was endgültiges kommt ?

Bekomme ich noch mal post ? Auch wenn sich nichts ändert ? (damit ich einfach bescheid weiß)

Bitte schreibt es so einfach wie möglich, ich habe zwar selber geschaut so wie es aber formuliert ist verstehe ich nicht viel.

Danke