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Steuersatz für Kapitalerträge bei Arbeitslosengeld 1 ( unter 25 % möglich ? )

Hallo,

mich würde sehr interessieren,ob es geschickter ist mit der Auszahlung von Kapitalerträgen zu warten bis eine eventuell bevorstehende Arbeitslosigkeit eintritt.

Es ist ja bekannt dass seit einiger Zeit Kapitalerträge mit 25 % zzgl Solidaritätszuschlag und evtl Kirchensteuer versteuert werden.

Natürlich gibt es Ausnahmen,falls der persönliche Steuersatz unter den besagten 25% liegt...in diesem Falle wird auch dieser für die Kapitalerträge verwendet.

Jetzt meine Frage:

Sollte ich ab 2013 arbeitslos werden und im gesamten Jahr ALG 1 erhalten,wie hoch wäre dann mein persönlicher Steuersatz,falls ich mir in dieser Zeit Kapitalerträge auszahlen lassen würde!?Ebenfalls würde mich sehr interessieren ob es vielleicht auch von Vorteil wäre,bis nach der Bezugszeit von ALG 1 zu warten und mir die Kapitalerträge in einer Zeit auszahlen zu lassen,in der ich überhaupt kein Einkommen erhalte?

Folglich sollte doch mein persönlicher Steuersatz deutlich unter den besagten 25% liegen und ich würde bei der Versteuerung der Kapitalerträge profitieren. Zur Info vielleicht noch:Aktuell beziehe ich Krankentagegeld meiner privaten Krankenkasse und davor hatte ich einen Steuersatz von etwa 44-45 %.

Ich bitte Euch wirklich ausschließlich Stellung zu meinen genannten Fragen zu beziehen und mir keine Vorträge über Moral oder sonstige Dinge zu halten,ich habe lange Zeit unglaublich viel Steuern gezahlt und möchte nun in einer für mich unglücklichen Situation alle sich bietenden,legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis nutzen.

Natürlich habe ich mich auch längst beim Arbeitsamt über die Möglichkeit des Bezugs von ALG 1 während des Bezugs von hohen Kapitalerträgen informiert mit dem Ergebnis dass die Höhe des ALG 1 nur durch tatsächliche Arbeit von mehr als 15 h/Woche beeinflusst wird. Reine Kapitalerträge,bei denen man schlicht und einfach das Geld zur Verfügung stellt, werden erst bei ALG 2 verrechnet- deshalb würde ALG 2 bei mir nicht in Frage kommen.

Ich wäre Euch über hilfreiche Informationen sehr dankbar,da es sich wirklich nicht um "Kleingeld" handelt und selbst einige % Ersparnis schon top wären.

Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Steuersatz

Künstler und Liebhaberei

Ich hätte mal eine Frage in Bezug auf Liebhaberei, ich versuche mich sehr kurz zu fassen. Ich bin nebenberuflicher Musiker und mache seit 15 Jahren Independentmusik, bislang ohne Einnahmen aber von ersten Tag an belegbare Ausgaben (insbesondere Equitment).

Derzeit überlege ich meine Musik in Portale wie den iTunes-Store zum Kauf anzubieten. Ich gehe nicht davon aus, dass je ein Totalgewinn erzielt wird. Hierbei wären die bisweilen Aufwendungen der 15 Jahren einfach zu hoch, dass diese je wieder eingespielt werden, aber wirklich ausgeschlossen wäre das nicht. Man weiß ja nie.

Da ich die früheren Ausgaben ohnehin nicht mehr als selbständiger Freiberufler ansetzen kann, überlege ich das Projekt als Liebhaberei fortzusetzen, auch in der Hoffnung, dass der iTunes-Verkauf größere Einnahmen erwirtschaften wird, als ich im jeweiligen Veranlagungsjahr an Aufwendungen habe. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach meiner Meinung dennoch nicht vor.

Die globale Fragen die sich daraus ergeben würden, wären:

  1. ob Liebhaberei für mich als Künstler anhand dieser beschriebenen Konstellation gangbar und ohne weiteres durchsetzbar wäre?

  2. wenn ja, ob in der Tat die Einnahmen solange den Finanzamt nicht angezeigt werden müssen, solange kein Totalgewinn erzielt worden ist und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt?

  3. wenn ja, darf dann anteilig das Musikzimmer in der eigenen Wohnung für all die 15 Jahre als Aufwendung gerechnet werden?

Freiberufler, Künstler, Steuern

Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld

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