Hallo. Ich bin zum 31.12.16 fristgemäß betriebsbedingt gekündigt worden. Seit Jan 2017 erhalte ich ALG I. Und im Jan 17 habe ich die Brutto-Abfindung vom ehem. Arbeitgeber. erhalten (fünfstellig). Meine Frage ist nun: Wann muss ich die Brutto-Abfindung versteuern? Muss ich kurzfristig irgendwas beim Finanzamt angeben? Oder reicht dafür die Einkommenssteuererklärung für 2017 aus, die ich ja erst Anfang 2018 stellen werde? Dann würde ich aber ein Jahr lang die Steuern quasi einbehalten. Müsste ich für dieses "EInbehalten" Zinsen an das Finanzamt leisten? Vielen Dank vorab