Ich bin Steuerausländer und möchte meine 50%ige Beteiligung an einer GmbH verkaufen. Wie sieht die Steuerbelastung in Deutschland hier aus?

1 Antwort

Die Veräußerung von Anteilen richtet sich nach § 17 EStG.

Es gibt dabei einen Freibetrag von bis zu 9.080,- soweit er dem Anteil an der Gesellschaft entspricht (in Deinem Fall 4.540,-). Dieser wird gekürzt soweit der Gewinn (36.100,-) den Teil an der Gesellschaft übersteigt (in Deinem Fall 18.050,-).

Gewerbliche Einkünfte werden nach den meisten DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) meist in dem Land besteuert wo sie entstehen (also hier dann Deutschland). Genaues wenn man Dein Land kennt (Steuerausländer ist man in Deutschland wenn man in einem von über 200 anderen Ländern wohnt).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoWarMal  27.05.2016, 10:28

Absolut richtig, nur eine Anmerkung:

Die meisten DBA sortieren die Einkunftsarten anders als das deutsche Einkommensteuerrecht. So sieht Art. 13 des Musterabkommens "Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen" vor; in Absatz 4 werden dann bestimmte Beteiligungen behandelt.

Im Zweifel muss man also dort nachsehen und nicht in Artikel 7 ("Unternehmensgewinne") oder 10 ("Dividenden").

Je nach Fall können aber auch 7 oder 10 richtig sein.

Oder - wenn das Ausland des Fragestellers ein abweichendes oder kein DBA hat, dann eben woanders.

wfwbinder  27.05.2016, 12:04
@EnnoWarMal

Das mit der Sortierung ist vollkommen richtig, nur ist die Zuordnung  meist vergleichbar. also was bei uns gewerblich ist, wird eben auch international entsprechend eingeordnet. z. B. DBA Italien Art. 13, Abs. 2.

juanito 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 08:21

Hallo wfwbinder, bei meiner Frage ging es mir darum ob Kapitalertragssteuer in Deutschland für mich anfällt oder nicht. Ich werde aus 49 EStG nicht so richtig schlau. Die evtl. Besteuerung in Australien (mein Residenzland) ist u. a. davon abhängig.

wfwbinder  28.05.2016, 09:56
@juanito

OK, nun haben wir praktisch komplette Infos (warum nicht gleich?).

Kapitalertragsteuer kommt hier nicht in Frage. Es geht ja nicht um die Ausschüttung von Dividenden und auch nicht um den Handel mit börsennotierten Aktien.

Der Verkauf von GmbH-anteilen von Unternehmen an denen man mehr als 1 % beteiligt ist/war, sind gewerbliche Einkünfte gem. § 17 EStG.

Das noch gültige DBA zwischen Australien und Deutschland von 1974 ist noch etwas "old fashion" und das neue vom Nov. 2015 ist noch nicht in Kraft.

Aber es ist eindeutig, dass die Veräußerungsgewinne hier in Deutschland zu versteuern sind und in Australien steuerfrei.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Australien/1974-05-03-Australien-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

juanito 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 01:31

Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort :) Ich bin allerdings der Meinung, dass für meinen Fall (beschänkte Seuerpflicht) eher der § 49 EStG entscheidend ist. Bin ich da schief gewickelt oder wenn nicht, könnte mir demand etwas erhellendes huerzu sagen? 

wfwbinder  28.05.2016, 06:30
@juanito

Das steht dem bisher geschriebenen ja nicht im Geringsten entgegen. @EnnoWarMal und ich sind ja nur der Ansicht, das hier besteuert wird (und nicht in Deinem Heimatland). Wenn hier besteuert wird natürlich im Bereich der beschränkten Steuerpflicht. Wobei eben immer die Unsicherheit des DB bleibt, weil wir das Land nicht kennen.