Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?

Schonmal vorab, sorry für den Kauderwelsch-Titel, mir ist keine andere kurze Beschreibung eingefallen.

Es geht explizit um folgendes:

Person B war an der Gründung eines Unternehmens (sagen wir Muster GmbH) beteiligt, wurde bisher jedoch nur mittels seinem Gewerbe für seine erbrachte Arbeitsleistung entschädigt. Die Idee war jedoch von Anfang an, dass Person B auf Dauer 5% Gesellschaftsanteile bekommt. Vertraglich wurde das jedoch nicht festgehalten.

Nun kommt Person A und möchte 5.000.000€ für 5% der Gesellschaftsanteile investieren.

Person B hat nun Bedenken, dass, wenn er ebenfalls ungefähr zeitgleich mit Person A seine Anteile an der Muster GmbH bekommt, ihm das Finanzamt diese 500.000€ als geldwerten Vorteil o.Ä. anrechnet, und diesen versteuert haben möchte.

Ist das ein berechtigter Gedanke? Und falls ja: Gäbe es Konstellationen, wo man eben dem aus dem Weg gehen kann? Im Ursprungsvertrag (welcher die erbrachte Arbeit und die Entlohnung dafür definiert hat) ist noch eine Beteiligung seitens Person B an einer etwaigen Investition eines Geldgebers i.H.v. 0,5% definiert. Sprich, wenn nun Person A die 5 Millionen investiert, bekäme Person B dafür 25.000€. Wie sähe es aus, wenn man in einem zweiten Vertrag darauf verzichtet, und statt dessen 5% Gesellschaftsanteile akzeptiert, und diese Anteile ein paar Tage vor Person A erhält?

Steuern
Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern
Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Grundstücke und Gründstücksteile als Betriebsvermögen?

Nehmen wir folgendes an: Auf einem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h. der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.

In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er zu "eigenen Wohnzwecken".

Eine zweite Wohnung in dem Gebäude wird an Dritte (Fremde) vermietet.

Gemäß R 4.2 (3 - 4) EStR

Sind die Gebäudeteile, selbständige Wirtschaftsgüter.

Ich schaue mir jetzt R 4.2 (9) EStR an.

"Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eingenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltich überlassen sind, sondern z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerbl. Nutzung an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn die Grundstücke oder die Gründstücksteile in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind."

Nutzt der Einzelunternehmer die Wohnung zu "eigenen Wohnzwecken" dann kann es sich nicht um Betriebsvermögen handeln, auch wenn die Wohnung sich in dem Gebäude befindet, wo sein Betrieb ist.

Die Vermietung der anderen Wohnung an Dritte (Fremde) gem. § 4.2 (9)

können somit Grundstücke und Grundstücksteile zum Betriebsvermögen gehöhren, da hier die Einnahmen aus der Vermietung an Dritte zur Förderung des Betriebes bestimmt und geeignet ist.

D. h.

Wohnung für eigene Zwecke: kein Betriebsvermögen, und damit auch der Grundstücksteil

Wohnung an Dritte, kann als "gewillkürtes" Betriebsvermögen angesetzt werden.

und somit auch das Grundstück bzw. der Grundstücksteil der auf die Wohnung entfällt.

Sehe ich das soweit korrekt?

Oder hat jemand Einwende?

Steuern, Betriebsvermögen

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