Bankkredit: Zinsen gehören in die GuV, Tilgung in den Liquid.-Plan. Gilt das auch für andere Ratenzahlungen?

3 Antworten

Betriefft Deine Frage den Business-Plan - dazu gehört auch die Liquiditätsplanung, oder die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Liquiditätsplan ist wie jeder Plan eine Vorschau. Hier sollen die tatsächlichen Zahlungsflüsse erfasst werden. Im Fall einer Ratenzahlung also die jeweilige Rate innerhalb der Zahlungsperiode (des Monats, des Quartals ...)

GuV ist eine Abrechnung zum Schluss des Wirtschaftsjahres, ergänzend zur Bilanz. Hier wird der Gewinn gem. HGB/Steuerrecht ermittelt. Da gibt es abweichende Regelungen, beispielsweise infolge der Bewertung.

Beispiel: falsch, denn die Zinsen gehören auch in die Liquiditätsrechnung.

Frage: Frage ist falsch bzw. unklar formuliert. Bitte neuer Versuch, was Du meinst.

Bonusfrage: Man kann keinen Ofen steuerlich absetzen, wohl aber die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Abgesehen von der MwSt-Betrachtung ist bei der Liquiditätsbetrachtung der AfA-Effekt einkommensteuerlich zu beachten.

Hallo,

Tilgung und Zins beeinflussen beide die Liquidität, da ja beides gezahlt wird - entweder getrennt oder einheitlich.

Nur der Zins(-anteil) beeinflusst als Aufwand die GuV bzw. das Betriebsergebnis, da eine Tilgung nur eine Rückzahlung und kein Aufwand ist.

Die Anschaffungs-/Herstellungskosten von Anlagegütern, also Wirtschaftsgütern, die der GmbH dauerhaft dienen sollen (z.B. als Einbau) werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - aus dem Steuer- und Handelsrecht auch als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet - als Aufwand berücksichtigt.

Handelt/verbaut die GmbH z.B. unter anderem Öfen, so handelt es sich um Umlaufvermögen (z.B. Waren; R/H/B). Hier wäre dann der Kaufpreis des Ofens als Wareneinkauf (= Aufwand) voll zu berücksichtigen.

Die Zinsen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern sind als Betriebsausgaben abziehbar.

MfG
-Valeskix