Wann muss ich die Brutto-Abfindung vom Arbeitgeber versteuern?
Hallo. Ich bin zum 31.12.16 fristgemäß betriebsbedingt gekündigt worden. Seit Jan 2017 erhalte ich ALG I. Und im Jan 17 habe ich die Brutto-Abfindung vom ehem. Arbeitgeber. erhalten (fünfstellig). Meine Frage ist nun: Wann muss ich die Brutto-Abfindung versteuern? Muss ich kurzfristig irgendwas beim Finanzamt angeben? Oder reicht dafür die Einkommenssteuererklärung für 2017 aus, die ich ja erst Anfang 2018 stellen werde? Dann würde ich aber ein Jahr lang die Steuern quasi einbehalten. Müsste ich für dieses "EInbehalten" Zinsen an das Finanzamt leisten? Vielen Dank vorab
1 Antwort
Wenn der Arbeitgeber keine Steuern abgezogen hat und Dir die Abfindung im Janurar 2017 zugeflossen ist, dann ist sie mit den steuerlichen Einkünften aus dem Jahr 2017 zu versteuern.
Wieviel dabei zu versteuern ist, weißt Du erst nach Ablauf des Jahres, also frühestens am 31.12.2017.
Du musst dann in der Steuererklärung für 2017 die Abfindung mit angeben - das wird aber erst im Jahr 2018 passieren. Deshalb ist es empfehlenswert, die voraussichtlichen Steuern auf die Abfindung zurückzulegen, damit Du dann zahlen kannst.
Je nach Deinen Einkünften würde ich also bis dahin immer mal wieder mit einem Abfindungsrechner wie beispielsweise http://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2016-abfindung-berechnen-mit-fuenftelregelung.html kalkulieren, wieviel Geld zurückgelegt werden sollten.