Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern
Kryptowährungen auch zu versteuern, wenn der Einsatz wieder rausgeholt wird?

Hallo Liebe community ich habe gleich 2 grundlegende Fragen an euch.

Und zwar habe ich richtig vernommen, dass Kryptowährungen wie Bitcoin nach 1 jähriger Haltefrist steuerfrei sind. Meine erste Frage ist: Wenn ich z.B. Bitcoin am 01.01.2021 für 1000€ gekauft habe und mein Bitcoin wallet nach 2 Wochen (15.01.2021) 1800€ Wert ist, könnte ich dann 1000€ (also den Einsatz) wieder rausholen und den Rest (Gewinn 800€) auf der Wallet für 1 jahr weiterhalten und wäre es dann steuerfrei ? Wenn dem so wäre, zählt dann die 1 Jahres Haltefrist für die Steuerbefreiung, ab dem 01.01.2021 oder ab dem 15.01.2021?

Meine zweite Frage ist ein wenig spezifischer. Broker wie z.B. Bitpanda bieten mittlerweile Crypto Indexe an die einem Etf ähneln. Und zwar kann man beispielsweise in die 10 größten Kryptowährungen damit investieren, Bitpanda gewichtet diese automatisch um und rebalancen diese. Jetzt die Frage: Wenn eine Umgewichtung statt findet, werden ja dauerhaft einzelne cryptos gekauft oder verkauft. Das würde ja eigentlich bedeuten, dass ein Investment in solche Indexes überhaupt nicht steuerfrei sein könnten, weil diese ja innerhalb der 1 Jahres Haltefrist dauerhaft wieder veräußert werden. Habe ich da ein Denkfehler?

Die erste Frage ist meine Priorität Nummer 1, wäre sehr schön wenn ich hier aufjedenfall eine Antwort erhalten würde. Aber auch cool wäre es natürlich für Frage 2 eine Antwort von einem Experten zu bekommen

Vielen Dank schonmal im Voraus! Finde eine solche community wie hier echt cool. Weiter so! :)

Steuern
Ein Gewerbe mit mehreren Steuernummern, wie handhabe ich die Umsatzsteuer und Buchführung?

Hallo Community,

Ich habe mich nach der Schule im November selbständig gemacht und dafür ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten eröffnet:

Hauptberuflich erstelle ich Webseiten, betreibe aber nebenbei noch einen gut laufenden Online-Shop. Ich habe mich bewusst für die Umsatzsteuerpflicht entschieden, weil ich A viel mit Geschäftskunden zutun habe und B weil ich Waren aus der EU importiere bzw. Beim Großhändler bestelle.

Ich musste dem Finanzamt genau erklären was ich mit dem Shop bezwecke, wie ich den finanziere und Infos über den Warenverkehr angeben. 

Die Bearbeitung meines Fragebogens hat jetzt über drei Monate gedauert und nun habe ich zwei Steuernummern für ein Gewerbe erhalten mit der Begründung, dass für zwei unterschiedliche Tätigkeiten separate EÜRs erstellt werden müssen, damit das Finanzamt einen besseren Überblick hat. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Gewerbe und ich muss auch kein zweites eröffnen (laut Amt) 

Das wäre alles halb so wild, wenn sich mir da nicht Frage eröffnen würden, die mein lieber Ansprechpartner beim Finanzamt auch nicht beantworten kann, ohne seinen Vorgesetzten eine Mail zuschreiben.

1/ Wie muss ich ab jetzt die Rechnungsnummern handhaben? Soll ich mit zwei Rechnungsnummerkreisen arbeiten? 

2/ Soll ich jetzt für beide separate Voranmeldungen abgeben? Da es sich um ein Gewerbe handelt muss ich doch eigentlich die Umsatzsteuern aus Tätigkeit A und B zusammenführen und als eine Voranmeldung übermitteln 

Bis jetzt liefen beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto, am besten erstelle ich jetzt ein Unterkonto um von Anfang an klar zutrennen.

Hat jemand ein Tipp wie ich das buchhalterisch am besten löse? Aktuell arbeite ich mit Lexoffice. Meine Steuerberaterin ist übrigens auch überfragt und hat so eine Handhabung für zwei Tätigkeiten noch nie erlebt. Vorallem bei so geringen Umsätzen 

Bei den Webseiten handelt es sich lediglich um 4 Rechnungen, beim Online shop sind es schon mehr. Bis jetzt wurden sowieso noch keine Voranmeldungen übermittelt, weil es noch keine Steuernummer gab. 

Ich habe die Hoffnung, dass ich meine Voranmeldungen getrennt übermitteln kann (Das Finanzamt sieht ja das beide auf das selbe Gewerbe leiten) und einfach zwei unterschiedliche Rechnungsnummerkreise verwenden kann.

So könnte ich nämlich folgendes machen: Ich blende in lexoffice den Zahlungsverkehr für die webseiten aus und nutze den Account ab jetzt nur noch für den Shop. So habe ich dann in der Theorie eine richtige EÜR und kann monatlich die Voranmeldung für Steuernummer 1 machen.

Mit einem Unterkonto bei der Bank erstelle ich einen zweiten Lexoffice account für die Webseiten und kann hierfür auch eine EÜR und Voranmeldung für Steuernummer 2 einreichen.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Gewerbe, Steuern
Schweiz Auswandern mit mehreren GmbHs?

Hallo,

Ich bin Unternehmer aus Hamburg und möchte in einem Jahr in die Schweiz oder nach Liechtenstein auswandern.

Der Ist-Zustand: Ich bin Geschäftsführer von 3 operativen GmbHs und einer 1 vermögensverwaltenden Holding-GmbH. Alle mit Sitz in Hamburg, Deutschland.

Der Plan: Gerne würde ich als Privatmann auswandern und dabei die GmbHs, an denen ich beteiligt und deren Geschäftsführer ich bin, in die Schweiz "mitnehmen", sodass der statutarische und rechtliche Sitz der Firmen in die Schweiz verlegt wird.

Der Ideal-Zustand: Alle meine Geschäfte werden in die Schweiz verlagert. Ich wohne und arbeite in der Schweiz und habe mit Deutschland nichts mehr zu tun, außer dass ich meine Waren hier verkaufe und auf die Umsätze, nicht auf die Gewinne, regelkonform meine Steuern zahle.

Meine Fragen an Sie:

  • Wie kann ich das am besten umsetzen?
  • Welche Vorkehrungen muss ich bis dahin treffen?
  • Wie kann ich das beim Finanzamt/Handelsregister und Co. begründen, dass mein Vorhaben geschmeidig über die Bühne geht?

Sollte dies nicht möglich sein, nehme ich §6 AStG in Kauf und gehe als Privatmann in die Schweiz und gebe die Geschäftsführertätigkeit an einen Vertrauten ab, sodass die Geschäftsleitung weiter ihren Sitz in Hamburg hat, ich aber privat in der Schweiz lebe und zumindest meinen Lohn nicht in Deutschland versteuern muss. Ist das korrekt?

Eine Liquidation der GmbHs kommt auch infrage, ist aber aus meiner Sicht die Ultima Ratio.

Vielen Dank im Voraus.

Auswandern, GmbH, Schweiz, Steuern
Als Rentner in Deutschland abgemeldet und nach Thailand ausgewandert. Ist es rechtens, dass ich jetzt auf die Betriebsrente in D. Steuern zahlen soll?

Guten Tag!

Hier die wohl relevanten Hintergründe zu meiner Frage:

Vor über 10 Jahren bin ich, nach meiner Abmeldung aus Deutschland nach Thailand ausgewandert. Vorher habe ich mich beim Finanzamt Neubrandenburg noch als unbeschränkt steuerpflichtig registrieren lassen. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein s.g. Doppelbesteuerungsabkommen, wonach ich meine Steuern in Thailand bezahlen müsste. Bei mehrmaligen Nachfgragen hier wurde mir vom Amt immer gesagt, dass man sich diesbezüglich melden würde, wenn die Steuern fälig wären. Deshalb habe ich hier zwar eine Personenidentifikationsnummer aber noch keine Steuernummer bekommen.

Ich beziehe eine Altersrente von der gesetzl. Rentenversicherung und eine Betriebsrente (beides Deutschland). Jetzt verlangt die Auszahlungsstelle der Betriebsrente von mir eine Bescheinigung vom Finanzamt Thailand, das ich steuerlich bekannt und erfasst bin. Kriege ich aber hier aus o.g. Gründen erst mal nicht. Anderenfalls soll die Betriebsrente mit Steuerklasse 6 besteuert werden.

Meine erweiterte Frage dazu wäre also, ob die Betriebsrentenstelle in deutschland überhaupt berechtigt ist, eine solche Forderung zu stellen, da ich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Thailand steuerpflichtig bin. Auf der Grundlage dieses Abkommens geht es meiner Meinung nach die Stelle in Deutschland nichts mehr an, wieviel Steuern ich hier bezahle. Oder liege ich da falsch?

Es wäre nett, eine kompetente Antwort unter Berücksichtigung der o.g. Angaben zu bekommen. Vielen Dank!

Ausland, Steuern
Steuern ausländischer Broker (Trading 212)?

Hallo zusammen, 

ich hätte folgende Frage, bzw. würde mich nach Recherche gerne nochmal zu folgenden Themen absichern: 

Ich habe einen ausländischen Broker (Trading 212) und besitze dort mehrere Aktien seit etwa einem Monat. Ich plane diese Aktien langfristig zu behalten und habe somit noch keine Aktie verkauft. Auch habe ich keine Dividenden im letzten Jahr, bzw. seit Kauf der Aktien (2020) erhalten und somit bisher sozusagen keinen Gewinn (0 Euro) erhalten. Nun weiß ich, dass ich durch meinen ausländischen Broker für die Steuern selbst zuständig bin.

Somit die Frage:

Ich muss in meiner Steuererklärung für 2020 die Anlage KAP noch nicht ausfüllen, da ich keinen Gewinn aus meinen Aktien erhalten habe, oder? Dies wäre erst 2021 fällig, wenn ich eine Aktie verkaufen oder Dividenden erhalten sollte. In meiner Recherche finde ich die Worte "Kursgewinn versteuern" immer unklar, da ich nicht weiß, ob das lediglich den Verkauf von Aktien mit daraus resultierenden Gewinn meint oder auch schon eine derzeitige Kurssteigerung.

Außerdem habe ich noch folgende Website gefunden, auf welcher "Kursgewinne werden freilich auch besteuert. Bis 2019 mussten Kursgewinne erst versteuert werden, wenn wir sie vereinnahmt hatten, also nach einem Verkauf. Seit 2019 werden Kursgewinne jedes Jahr pauschal besteuert. Sprich: Wenn die Aktie oder der ETF noch im Depot liegen." steht. (https://www.geldfrau.de/geldmanagement/freistellungsauftrag-spart-steuer-abgeltungsteuer/)

Schon einmal vielen Dank!

Aktien, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

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