Welcher Betrag wird als laufendes Einkommen der 1/5 Regelung zu Grunde gelegt, wenn in dem Jahr der Abfindung nur ein Monatsgehalt gezahlt wird?
Ich habe einen Aufhebungsvertrag zum Ende Januar 2017 angeboten bekommen. Im Jahre 2017 bekomme ich demnach ein Monatsgehalt für den Januar und zusätzlich eine Abfindung von 20 Monatsgehältern. Die 1/5 Regelung sollte also greifen, da ich mehr als ein normales Jahresgehalt bekomme. Frage: Wird dann das niedrige reguläre Einkommen in 2017 (1 Monatsgehalt) als Basis für die Berechnung genommen, oder ein volles normales Jahresgehalt?
In Formeln (MG = Monatsgehalt, 1/5 der Abfindung = 4MG)):
Steuer 2017 = 5 * (Steuer(1MG + 4MG) - Steuer(1MG)) + Steuer(1MG) oder
Steuer 2017 = 5 * (Steuer(12MG + 4MG) - Steuer(12MG)) + Steuer(1MG)
2 Antworten
Die endgültige Höhe der Steuer wird ja erst mit der Einkommensteuerveranlagung 2017 festgelegt. Als Basis das Einkommen 2017. Du wirst ja ab Februar nicht vom Verbrauch der Abfindung leben. in dem Jahr passiert noch etwas. Neue Anstellung? ALG I?
Eine ausführliche Erklärung, wie zu rechnen wäre findest Du hier:
http://www.abfindunginfo.de/lohnsteuerabzug-von-abfindung-ohne-arbeitslohn
Allerdings sind auch die Lohnbuchhaltungen dabei oft unsicher und machen Fehler. Deshalb sollte man sich deren Berechnung vorher immer erklären lassen und dann gegebenenfalls eine gemeinsame Lösung verhandeln.