Was mache ich, wenn ich für meine Steuererklärung keine detaillierte Rechnung für eine Einbauküche habe?
Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung inkl. einer vermieteten Eigentumswohnung. In die Wohnung habe ich eine Einbauküche einbauen lassen. Laut meinem Steuerprogramm werden Herd, Spüle und der Rest der Küche steuerlich unterschiedlich behandelt (Direktabschreibung bzw. Abschreibung über längeren Zeitraum). Der Hersteller kann aber die einzelnen Teile der Küche nicht getrennt berechnen, sondern weist nur den Gesamtpreis auf der Rechnung aus.
3 Antworten
Dann muss man die Rechnung eben selbst auseinandernehmen. Der Händler macht ja nicht deine Steuererklärung.
Du könntest z.b. beim Herd auf das Typenschild gucken und dann googlen was so ein Herdtyp üblicherweise kostet. Vielleicht findest Du auf der Spüle oder deren Verpackung auch ein Typenschild.
Soviel Mühe würde ich mir nicht machen. Ich würde zusehen, dass alle selbständig nutzbaren Gegenstände höchstens 487,90 Euro kosten, aber da so dicht dran wie möglich.
Im Zweifel haben diese Dinner alle 399 Euro gekostet oder 449. Soll das Finanzamt sich doch hinsetzen und Typenschilder suchen.
Gesamtpreis?
Konservativ geschätzter Anteil von Herd und Spüle (liegt z. B. ein detaillierteres Angebot vor oder eine Preisliste)?
Eine neue Küche ist grundsätzlich auf 10 Jahre abzuschreiben, einschl. aller Zubehör- und Montagekosten.
Im ersten Jahr monatsgenau.
Es ist aber keine "Küche", sondern eine Küche und mehrere selbständig bewertbare und nutzbare Gegenstände.
oh, wie nutzt man denn einen Einbauherd selbständig? So einen, der nur in ein "offenes" Feld eines Küchenmöbelstücks eingeschoben wird?
Aber woher weiß ich, was wie viel gekostet hat?