Hallo zusammen, wenn die Kapitalerträge im Jahr den Freistellungsbetrag nicht übersteigen fällt ja keine KESt an. Sind aber ausländische Dividendenerträge vorhanden, wird der Quellensteuertopf gefüllt und eine weitere Verrechnung des Quellensteuertopfs ist bei mir nicht möglich. Somit verfällt der Quellensteuertopf.

Wenn ich jetzt keinen Freistellungsauftrag bei meiner Bank abgebe, wird ja ab dem 1. Euro KESt fällig und kein Quellensteuertopf gefüllt.

Über die Steuererklärung würde ich mir dann die einbehaltene KESt zurückholen, da kein weiteres Einkommen vorhanden ist.

Ist dies so möglich?