Home Office im Ausland als studentische Hilfskraft?

2 Antworten

Wenn Du Deinen deutschen Wohnsitz behältst, ändert sich steuerlich für dich erstmal gar nichts. Hier weiter unbeschränkt steuerpflichtig.

Eine Änderung würde sich ergeben, wenn Du zusätzlich eine Anstellung in Frankreich annimmst.

Nur bezüglich der Krankenversicherung solltest Du fragen, ob 1 Jahr Auslandsaufenthalt ganz normal abgedeckt ist, oder ob Du etwas zusätzlich machen musst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

ich würde diese Stelle kontaktieren:

www.dvka.de

Dort kennt man sich mit allen Regeln der Sozialversicherung mit EU-Bezug sehr gut aus.

Gruß

RHW