Home Office im Ausland als studentische Hilfskraft?
Guten Tag, ich bin Student und werde nächstes Jahr im Rahmen des Erasmus-Programms in Frankreich studieren. Momentan bin ich als studentische Hilfskraft bei einem Unternehmen in Deutschland angestellt, ich zahle Rentenversicherungsbeiträge, aber keine Steuern. In Frankreich würde ich gerne weiterarbeiten, per Telearbeit. Nun stellt sich die Frage, ob und was sich steuer- und arbeitsrechtlich für mich ändert. Ich werde mich nicht ummelden, mein Hauptwohnsitz bleibt also weiterhin in Deutschland, ich werde hier auch weiterhin jederzeit die Möglichkeit haben, eine Wohnung zu beziehen. Mein Arbeitgeber weiß leider auch nicht, wie vorzugehen und was zu beachten ist. Deshalb hoffe ich, dass sich hier Leute auskennen und vielleicht schon ein Mal selber in dieser Situation waren. Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Wenn Du Deinen deutschen Wohnsitz behältst, ändert sich steuerlich für dich erstmal gar nichts. Hier weiter unbeschränkt steuerpflichtig.
Eine Änderung würde sich ergeben, wenn Du zusätzlich eine Anstellung in Frankreich annimmst.
Nur bezüglich der Krankenversicherung solltest Du fragen, ob 1 Jahr Auslandsaufenthalt ganz normal abgedeckt ist, oder ob Du etwas zusätzlich machen musst.
Hallo,
ich würde diese Stelle kontaktieren:
Dort kennt man sich mit allen Regeln der Sozialversicherung mit EU-Bezug sehr gut aus.
Gruß
RHW