Sachverhalt: Einzelunternehmen, Kleinunternehmer, Kleinstgewerbe (Reisegewerbe) im Bereich Kinderschminken/Marionettentheater.
Es lagen bislang jährlich überwiegend geringe Verluste vor, die maßgeblich durch anteilige Arbeitszimmerkosten (tatsächlich als Arbeitszimmer/Werkstatt genutzt) verursacht sind. Das Finanzamt drohte daher wegen einer negativen Totalgewinnprognose mit Streichung der Verlust (Liebhaberei).
Seit dem Vorjahr erbringt der Unternehmer aus karitativen Gründen zweimal jährlich einen Auftritt für eine Grundschule (Förderverein). Der Unternehmer verzichtet stets nachträglich auf die gestellten Rechnungsbeträge und erhält hierfür vom Verein eine Spendenbescheinigung.
Steuerlich wurden die "Spendenauftritte" als Betriebseinnahmen erfasst, in der privaten Einkommensteuer dann als Spenden abgezogen. Dem Unternehmer war indes nicht bewusst, dass er diese Spenden als Betriebseinnahmen ansetzen muss, sondern handelte für den guten Zweck.
Folge: Die steuerliche Gesamtauswirkung bleibt neutral, allerdings gelangt der Betrieb für sich betrachtet vor allem durch diese Auftritte in den Gewinnbereich, sodass die Totalgewinnprognose - wenn auch nur geringfügig - positiv ausfällt.
Ist dies steuerlich bedenklich (zulässig oder Gestaltungsmissbrauch)?