Ich habe ein Kleingewerbe als Freiberulicher Fotograf. Dann habe ich noch ein Kleingewerbe (Gewerbeschein) als Blogger angemeldet. Bleibt der Minijob trotzdem pauschal versteuert? So dass ich ihn nicht in der Steuererklärung angeben muss? Ich habe viele Infos gefunden zum Thema Kleingewerbe u Minijob. Aber ich bin nicht sicher ob das auch so ist, wenn ich zwei verschiedene Kleingewerbe betreibe.