Lieber auf Kassenbuch verzichten?

2 Antworten

Hallo,

Kassenbuch (im Sinne eines ordnungsgemäßen Kassenbuches nach GoB) und eine Excel-Tabelle schließen sich fast gänzlich aus, da ein Kassenbuch u.a. unveränderbar sein muss.

Wer freiwillig ein Kassenbuch führt, muss dieses auch als Bestandteil seiner (einfachen) Buchführung ordnungsgemäß tun. Gemäß BFH eröffnet ein formal nicht ordnungsgemäßes Kassenbuch bereits die Möglichkeit der Zuschätzung. 4-3-Rechner sollten daher keine geschlossene Kassenführung wählen, sondern die Vorgänge z.B. auf entsprechenden Listen bzw. "Kassenberichten" dokumentieren. Die Pflicht zur Dokumentation insbesondere von Erlösen ergibt sich nämlich nicht originär aus der Kassenbuchführung, sondern den GoB oder z.B. auch dem UStG (§ 22 UStG).

Erläuterungen hierzu siehe auch:

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/kassenfuehrung-besonderheiten/einnahmen-ueberschuss-rechner-brauchen-kein-kassenbuch-zu-fuehren_186_304484.html

https://www.deubner-steuern.de/themen/gobd/kassenfuehrung-nach-den-gobd-die-anforderungen-und-die-haeufigsten-fehler.html

MfG
-Valeskix

Als Jemand der seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt (Einnahmen- Ausgabenüberschussrechnung) bist Du nicht zur Buchführung verpflichtet. Also reicht es die Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.

Damit besteht auch keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuches.

Aber Du musst sicher stellen, dass die Einnahmen zeitnah und vollständig erfasst werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 15:47

Aber ich mache ja freiwillig so eine Excel-Liste in Kassenbuchform. Gefällt mir eben. Auch in meiner Buchführung erscheint das Konto "Kasse". Darf ich das weiter so machen oder sollte ich das lieber so machen wie von dir beschrieben?

wfwbinder  22.09.2016, 16:37
@Hugo12345

Solange eine Einnahmen - Ausgaben - Überschussrechnung gemacht wird, reicht es.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 18:36
@wfwbinder

Hallo und danke für deine Antworten :-)

Ok, reichen tut es.

Aber meine Frage:

Wenn ich freiwillig ein Kassenbuch führe, darf ich das dann mit einer Ecxeltabelle machen? 

(Ich habe gelesen, jemand mit Einnahme-Überschussrechnung ist nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, aber wenn er es freiwillig macht, dann muß er die Kasse so führen wie es auch ein Bilanzierender tun muß). Aber leider steht überall etwas anderes.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 20:13
@wfwbinder

Nehmen wir mal an, in dein Steuerbüro kommt ein neuer Mandant, ein Friseurmeister, der eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht.

Würdest du ihm empfehlen, ein Kassenbuch zu führen, obwohl er ja dazu eigentlich nicht verpflichtet ist?

Falls ja, nehmen wir mal an, er hat keine Registrierkasse und möchte eine Exceltabelle ohne irgendein Kassenbuchprogramm machen. Würdest du ihm sagen, dass er das so machen kann?

Danke :-)

wfwbinder  22.09.2016, 20:20
@Hugo12345

Das habe ich doch ausdrücklich geschrieben, solange die EÜR gemacht wird reicht es.

wfwbinder  22.09.2016, 20:22
@Hugo12345

Ich würde jedem der ernsthaft ein Gewerbe führt, raten eine Buchhaltung zu machen. Nicht weil wir damit eventuell ein paar Euro verdinen (wir können ihn auch an einen Buchführungshelfer vermitteln, oder er macht es selbst), aber allein die Zahlen, die er für die Betriebsführung gewinnt, sind sinnvoll.

Ich mache die Buchhaltung ja nicht für das Finanzamt, sondern für mich.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 20:24
@wfwbinder

Ja, es reicht.

Aber das war ja nicht meine Frage :-)

Würdest du einem Mandanten, mit 99% Bareinnahmen nicht raten, freiwillig ein Kassenbuch zu führen?

Falls ja, würdest du ihm sagen, er kann eine Exceltabelle machen, das genügt so, da er ja freiwillig ein Kassenbuch führt und somit an keine Vorschriften gebunden ist ?

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 20:25
@wfwbinder

Klar Buchhaltung.

Aber was ist mit der Kasse?

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 20:38
@wfwbinder

Achso, ok.

Noch eine Frage:

Nehmen wir mal an, zu dir kommt ein Gewerbetreibender, der macht eine Einnahmeüberschussrechnung. Würdest du ihm sagen, dass er das in Form einer Exceltabelle machen kann, da er ja normalerweise gar nicht dazu verpflichtet ist und er die Kasse deshalb führen kann wie er möchte im Gegensatz zu Bilanzierenden?

wfwbinder  22.09.2016, 20:57
@Hugo12345

Richtig, kann er machen, aber dann mache ich nicht seine Steuererklärungen.

Wenn ich nicht weis, wie er auf den Gewinn gekommen ist, mache ich mit dem Ergebnis keine Steuererklärungen. und die Prüfung der Sache ist fast so teuer wie es zu ermitteln.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 21:23
@wfwbinder

Also möchtest du mir damit sagen, dass jemand, der eine Einnahmen-Überschussrechnung macht, aber freiwillig eine Kasse führt (wie ja auch von dir empfohlen) genauso an die Vorschriften (z.B. ab 01.01.2017) gebunden ist, wie ein Bilanzierender?

Hugo12345 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 21:53
@Hugo12345

Also führen bei dir sämtliche Mandanten eine GoBD-konforme Kasse?

wfwbinder  23.09.2016, 08:42
@Hugo12345

Nein, es ist nicht an die Vorschriften gebunden, weil er nicht in die REgeln fällt. Ich empfehle nur es freiwillig zu machen.

wfwbinder  23.09.2016, 08:45
@Hugo12345

Also führen bei dir sämtliche Mandanten eine GoBD-konforme Kasse?

Nein, das habe ich nicht gesagt.  Wenn wir die Gewinnermittlungen vornehmen, also den Jahresabschluss erstellen, nehmen wir die Aufzeichnungen des Mandanten als Basis, die er hat.

Nur würde ich keinen vom Mandanten ermittelten Gewinn einffach ungeprüft übernehmen.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 13:31
@wfwbinder

Du schreibst, er ist nicht an die Vorschriften gebunden ein Kassenbuch zu führen, da eine einfache Auflistung der Einnahmen bei Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht. Aber du empfiehlst es, freiwillig ein Kassenbuch zu führen und das auch so in der Buchführung zu buchen, also mit Konto "Kasse".

Das habe ich inzwischen verstanden.

Meine Frage war aber:

Ich habe gelesen, ein "bisschen Kasse" gibt es nicht. Wenn Kassenbuch - egal ob freiwillig oder nicht -  dann GoBD-konform. 

Ist diese Aussage richtig oder nicht?

wfwbinder  23.09.2016, 17:37
@Hugo12345

Das was Du führst ist ja kein Kassenbuch, sondern eine Aufstellung der Einnahmen. Daher also OK.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 18:47
@wfwbinder

Nein, eben nicht. Ich führe ein Kassenbuch mit Exceltabelle.

Täglich Einnahmen und Ausgaben und Kassenbestand. Auch in meiner Buchführung taucht das Konto "1000, Kasse" auf.

Also ist das so nicht ok?


Hugo12345 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 19:31
@Hugo12345

Mmh, da du annimmst, dass ich kein Kassenbuch führe und da du betonst, dass das deshalb ok mit Exceltabelle ist, nehme ich mal an, dass die Führung eines nicht GoBD-konformes Kassenbuch auch bei Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht ok ist.

Aber:

Du schreibst doch, dass du jedem deiner Mandanten - auch denen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung -  empfiehlst, ein Kassenbuch zu führen. Du schreibst  aber auch, dass nicht alle deiner Mandanten ein GoBD-konformes Kassenbuch führen. Also machen die das alle handschriftlich? Oder wie läuft das bei dir? 

wfwbinder  24.09.2016, 19:48
@Hugo12345

Wer eine EÜR macht, kann seine Einnahmen und Ausgaben in jeder sachgerechten Form festhalten und aufzeichnen.

Ein Kassenbuch in klassischer Form ist die Aufzeichnung in einem durchgehenden Buch, oder Heft, wo man jede Einfügung durchStreichungen sofort erkennen könnte.

Daher sind elektronische Kassenbücher eben nur dann als Kassenbuch anerkannt, wenn sie entsprechend durch die Finanzverwaltung geprüft und zugelassen worden sind.

Daher bleibt es dabei, eine Exceltabelle ist kein Kassenbuch, sondern nur die Aufstellung der Bareinnahmen und- ausgaben.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 20:00
@wfwbinder

Bist du dir da wirklich 100% sicher? 

Noch eine Frage:

Deinen Mandanten empfiehlst du ja, ein Kassenbuch zu führen, und zwar allen Mandanten, auch denen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung die da eigentlich gar nicht zu verpflichtet sind.

Wie führen deine ganzen Mandanten - auch die kleinen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung - das Kassenbuch? 

wfwbinder  24.09.2016, 21:08
@Hugo12345

Ganz einfach per Hand in einem Buch. für die paar eintragungen pro Tag ist es noch immer optimal und man kann den Betand in der Kasse einfach überprüfen.

Wenn Du mir nicht glauben magst:

Bist du dir da wirklich 100% sicher? 

Dann frage doch einfach Deinen Berater.

Tatsache ist, eine Tabelle in Excel ohne Prüfsieggel der Finanzverwaltung ist kein Kassenbuch im Sinne der GOB.

Hugo12345 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 21:29
@wfwbinder

Genau, kein Kassenbuch im Sinne der GOB, aber trotzdem ein Kassenbuch, ein nicht ordnungsgemäßes Kassenbuch, gelle???


Hugo12345 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 10:22
@Hugo12345

Ein Kassenbuch in klassischer Form ist die Aufzeichnung in einem durchgehenden Buch, oder Heft, wo man jede Einfügung durchStreichungen sofort erkennen könnte.

Das ist ein ordnungsgemäßes Kassenbuch.

Aber es gibt ja auch noch nicht ordnungsgemäße Kassenbücher. Z.B. ein Kassenbuch mit einer Exceltabelle, in dem täglich Einnahmen, Ausgaben, Entnahmen, Einlagen sowie der Kassenbestand ausgewiesen wird und man das auch in der Buchführung mit einem Bestandskonto "Kasse" verbucht. Was nicht ordnungsgemäß ist, da das jederzeit nachträglich manipuliert werden kann.